Gemeinsamer Antrag der SPD, Die Linke und Bündnis90/ Die Grünen
Das Bezirksamt TK wird ersucht, die Kürzungen, welche in den Fördervorschlägen der Verwaltung des Jugendamtes zur Förderung der Projekte der Freien Träger in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung gemäß der Paragrafen 11, 13 und 16 des SGB VIII vorgesehen sind, abzuwenden und alle Angebote in vollem Umfang auch in 2026 und auch 2027 zu erhalte. Hierzu ist es notwendig, die dafür erforderlichen Mehrmittel im Rahmen der Haushaltsdurchführung bereitzustellen. Dazu ist es erforderlich, dass die Förderung der Projekte der Freien Träger auf folgender Grundlage erfolgt:
- Basis für die Finanzierung der Projekte der FT nach den Paragraphen 11, 13.1 und 16 des SGB VIII ist die Höhe der Zuwendungen des Jahres 2025, plus Tarifmittel 2025 (hochgerechnet auf 12 Monate).
- Alle Projekte sind um 2,8% zur Tarifmittelvorsorge 2026 zu erhöhen, hierzu sind etwaige Mittel über die Senatsverwaltung zu sichern.
- Die Mittel der Basiskorrekturen, die bisher für die Projekte FT der Familienförderung verwendet wurden, welche in die Globalsumme 2026 eingeflossen sind, sind weiterhin in gleicher Höhe zur Förderung der Projekte der Familienförderung einzubeziehen.
- Die abgeschichteten Familienzentren sind auf Basis möglicher Beschlüsse des Abgeordnetenhauses (Erhalt der „Fluchtmittel“ sowie „Steuerungsreserve Ukraine“) entsprechend höher auszustatten.
Begründung:
Schon in der Diskussion zum Haushaltsentwurf 2026/2027 machten die Freien Träger wiederholt darauf aufmerksam, dass die Höhe der Haushaltstitel zur Förderung der Freien Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung unzureichend ausgestattet sind. Diese Titel wurden im Rahmen des Haushaltsbeschluss etwas erhöht, jedoch nicht bedarfsgerecht.
Anfang November legte die Verwaltung des Jugendamtes nach Beschluss zum Haushalt 2026/2027 Fördervorschläge zur Förderung der Freien Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung nach den Paragraphen 11, 13.1 und 16 des SGB VIII vor, welche erhebliche Kürzungen in der Finanzierung der Projekte vorsieht. Dem widersprach der Jugendhilfeausschuss, in dem er vorläufige Förderungen in den Leistungsbereichen für das erste Quartal 2026 auf Basis der Förderung 2025 plus Tarifmittel für alle Projekte beschloss. Dies mit der Forderung, dass die Verwaltung des Jugendamtes zusätzliche Mittel akquiriert, um auch in den Folgemonaten des Jahres 2026 die Projekte auf dem Niveau 2025 zu fördern. In diesen 3 Monaten geschah jedoch nichts. Die Verwaltung des Jugendamtes hält an ihren Kürzungsvorschlägen fest. Dies ist auch der Grund, dass Ende Februar 2026 noch immer keine Förderentscheidungen im Jugendhilfeausschuss getroffen sind.
Es ist dringend notwendig, Mehrausgaben für die Förderung der Projekte der Freien Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung nach den Paragraphen 11, 13.1 und 16 des SGB VIII zu bestätigen und diese Mehrmittel im Rahmen der Haushaltsdurchführung zu kompensieren, denn:
Kürzungen in den Jugend-, Jugendsozial- und Familienförderangeboten nach den Paragrafen 11, 13 und 16 des SGB VIII verbieten sich aus fachlicher Sicht. Insbesondere gemäß dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz, dem Bezirklichen Jugendförderplan sowie dem Familienfördergesetz sind Steigerungen der finanziellen Mittel notwendig, um die verbindlich zu gewährleistenden Umfänge, gemäß der gesetzlichen Grundlagen erreichen zu können. Ziel ist es, angesichts der Haushaltslage zumindest das aktuelle Finanzierungsniveau zu halten.
Darüber hinaus verbieten sich Kürzungen auch aus haushälterischer Sicht, denn Kürzungen und damit Mengenreduzierungen bei diesen Angeboten führen zu negativen Finanzierungsfolgen (weniger Mengen bedeuten weniger finanzielle Mittel in der Zukunft) und damit zu einer Abwärtsspirale im ohnehin schon stark belasteten Jugendhaushalt.
