Was sind Sondermittel der BVV?

Jährlich stehen aus dem Haushalt des Bezirks Sondermittel der BVV in Höhe von 50.000 € für Projekte zur Verfügung. Diese sollen dem Bezirk und seinen Einwohner:innen zugutekommen. Die BVV entscheidet gemäß § 12 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes über die Verwendung der Sondermittel.

Wer kann wofür Sondermittel beantragen?

Antragsberechtigt sind vorrangig im Bezirk ansässige Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen, Kirchengemeinden sowie Initiativen und Einzelpersonen.

Was kann beantragt werden?

Vorhaben, die im Zusammenhang mit dem Bezirk stehen, seinen Bürger:innen zugutekommen. Dies können zum Beispiel Veranstaltungen, Publikationen, Anschaffungen von Vereinen, sowie besondere Vorhaben und Sport-, Kinder-, Jugend-, Senioren-, Umwelt- und Behindertenprojekte sowie Kulturveranstaltungen und -aktionen im Bezirk sein.

Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen?

In der Projektdarstellung muss insbesondere der „besondere Bedarf“ der Sondermittel sowie der Bezug zum Bezirk aufgeführt werden. Jedoch sollte ein Eigenanteil erbracht werden.

Wann können Anträge gestellt werden?

Anträge sollten mindestens vier Monate vor der eigentlichen Durchführung des Konzepts gestellt werden.

Wie können Anträge gestellt werden?

Anträge können jederzeit beim Bezirksamt gestellt werden. Auf der Website des Bezirksamts gibt es ein PDF als Antragsformular.