Was ist die Bezirksverordnetenversammlung?

Berliner Bezirke haben zwischen 240 000 und 400 000 Einwohner:innen. Somit bedarf es einer Selbstverwaltung der Bezirke, um den Anliegen der Menschen vor Ort gerecht zu werden. Diese Selbstverwaltung wird in Bezirksämtern (BA) und Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) organisiert. Beide sind Teil der Senatsverwaltung.

Viele Themen können in Berlin nur in Zusammenarbeit der Landes- und Bezirksebene behandelt werden. Allerdings haben die Mitglieder der BVV die Möglichkeit, Verwaltungshandeln anzuregen und das Handeln des Bezirksamtes zu kontrollieren.

Die Verordneten werden von den Bürger:innen in Treptow-Köpenick gewählt. Dies geschieht auf Grundlage der Berliner Verfassung § 69ff.

Wer sitzt in der Bezirksverordnetenversammlung?

In der BVV sitzen 55 Menschen verschiedener Parteien. Wenn drei Verordnete derselben Partei gewählt werden, bilden diese in der Regel eine Fraktion.  Die Fraktion der SPD besteht aus 13 Mitgliedern aus allen Teilen Treptow-Köpenicks.

Unsere Fraktionsmitglieder sind Arbeitnehmer:innen, Selbständige, Student:innen und Renter:innen, die ihr Amt als Verordnete ehrenamtlich ausführen. Dies bedeutet, sie setzen sich nach der Arbeit für die Belange der Menschen in Treptow-Köpenick ein.

Für dieses Engagement gibt es eine Grundentschädigung. Diese wird in Höhe von 15 Prozent der Entschädigung, die ein Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin erhält, berechnet. Seit dem 01. Januar 2023 sind dies 1.035,00 Euro. Zudem erhalten Verordnete für die Mitwirkung in Fraktionssitzungen und Ausschüssen jeweils 20 €, für die Teilnahme an einer BVV-Plenumssitzung 31 €.

Die Verordneten sind auf fünf Jahre gewählt und wählen zu Beginn einer Wahlperiode eine*n Vorsteher*in. Der Vorsteher der BVV-Treptow-Köpenick ist Peter Groos.

Wie arbeitet die Bezirksverordnetenversammlung?

Die Arbeit einer Bezirksverordnetenversammlung ähnelt der eines Parlamentes. Thematische Fachausschüsse beraten eingebrachte Anträge, entwickeln diese weiter und das BVV-Plenum stimmt diese Anträge ab.

Verordnete organisieren sich in der Regel in Fraktionen. Diese tagen, außerhalb der Schulferien, dreimal im Monat und bereiten die parlamentarische Arbeit der Fraktion vor. Anträge werden zunächst in die BVV eingebracht, dort beraten und direkt abgestimmt oder in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Im zuletzt genannten Fall beraten und bearbeiten die Fachausschüsse die Anträge und geben eine Beschlussempfehlung für die BVV-Plenumssitzung ab.

Die Fachausschüsse spiegeln die Aufteilung der Bezirksämter wider. Hinzu kommen Ausschüsse, die gebildet werden müssen. In der BVV-Treptow-Köpenick tagen zurzeit folgende Ausschüsse:

  • Ältestenrat
  • Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion
  • Eingaben und Beschwerden
  • Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung
  • Geschäftsordnungsausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Partizipation und Integration
  • Schule
  • Sport
  • Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz
  • Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten
  • Weiterbildung und Kultur
  • Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste

Die Ausschüsse tagen in der Regel einmal im Monat und entscheiden über Anträge. Die BVV tagt ebenfalls einmal im Monat. Der Sitzungskalender der BVV, inklusiver aller Ausschuss- und Fraktionssitzungen ist hier hinterlegt.

Eine Besonderheit bei der Arbeit der BVV ist zweifelsohne die Mitwirkung von Bürgerdeputierten (sachkundige Büger:innen) in den Ausschüssen. Auf Vorschlag der Fraktionen werden Bürger:innen gewählt, die stimmberechtigte Mitglieder in einem Ausschuss sind. Dies geschieht unter Wahrung der Mehrheitsverhältnisse.

Was kann die Bezirksverordnetenversammlung entscheiden?

Die BVV ist Teil der Bezirksverwaltung. Ihre Tätigkeit gliedert sich in Wahl und Kontrolle des Bezirksamtes sowie inhaltliche Arbeit.

Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt:

Die BVV wählt das Bezirksamt und kontrolliert dieses. Es ist möglich, schriftliche Anfragen (jederzeit), große Anfragen (als Fraktion in einer BVV) oder mündliche Anfragen in einer BVV zu stellen. Des Weiteren kann die BVV Bezirksamtsmitglieder missbilligen oder abberufen. Eine weitere Möglichkeit, das Bezirksamt zu kontrollieren, ist die Einberufung eines zeitweiligen Ausschusses. Dieser hat ein konkretes Untersuchungsziel, ist allerdings auf die Mitarbeit geladener Gäste angewiesen. Umfängliche Rechte, wie z.B. ein Untersuchungsausschuss im Bundestag, hat der zeitweilige Ausschuss nicht. Ungeachtet dessen, haben Mitglieder der BVV stets das Recht, Akteneinsicht zu beantragen.

Inhaltliche Arbeit

Die BVV kann kein konkretes Verwaltungshandeln anweisen. Die Ausübung von Empfehlungen und Ersuchen liegt im Ermessen des Bezirksamtes. Besonders bei Themen, die die Senatsebene betreffen, kann das Verwaltungshandeln auch von der Beschlussfassung in der BVV abweichen. In jedem Fall fertigt das Bezirksamt Zwischen- und Schlussberichte an, die der BVV zur Kenntnis vorgelegt werden. Diese werden dann zur Kenntnis genommen oder in Fachausschüsse überwiesen, damit bestehende Unklarheiten ausgeräumt werden können. Thematisch sind den Ersuchen und Empfehlungen keine Grenzen gesetzt. Einige Anliegen können dabei schneller umgesetzt werden, weil das Bezirksamt für diese Geschäftsbereiche allein verantwortlich ist. Dazu zählen unter anderem:

  • Sanierung von Schulgebäuden
  • öffentliches Straßenland, das nicht von überbezirklicher Bedeutung ist
  • Ausübung des Vorkaufsrechtes bei Wohnungsverkauf sowie die Ausweisung von Millieuschutzgebieten
  • bezirkliche Kulturpolitik, Bibliothekswesen und Ausstattung der Musik- und Volkshochschule

Die BVV kann den Bezirkshaushalt beschließen, dieser muss allerdings vom Abgeordnetenhaus, als Teil des Haushaltes der Senatsverwaltung des Innern, bewilligt werden.

Wie kann ich mich beteiligen?

Keine politische Fraktion kann ohne die Beteiligung von Bürger*innen arbeiten. Wir sind auf Ideen, Anregungen und konstruktiven Dialog angewiesen. Unsere Politiker*innen sind in ihrem Amt ehrenamtlich aktiv. Das heißt, häufig arbeiten sie in Vollzeit und ihre Zeit ist somit begrenzt. Wenn Bürger*innen mit Ideen auf uns zukommen, unterstützt das unsere Arbeit. Eine E-Mail kann uns unter buero@spd-fraktion-tk.de zugesandt werden.

Ungeachtet dessen, haben Sie die Möglichkeit Fragen, Anregungen und Förderungen an die BVV insgesamt zu stellen.

  • Fragen an die BVV und das Bezirksamt können Sie hier einreichen.
  • Allgemeine Fragen und Anregungen an alle Fraktionen können Sie hier einreichen.
  • Die Bedingungen für die Bewilligung von finanzieller Förderung in Form von Sondermitteln können Sie hier entnehmen.
  • Die BVV stellt Mittel für die Kiezkassen bereit. Mit diesen Mitteln können Bürger*innen vor Ort im Kiez Projekte, wie z. B. Straßenfeste, Vereine oder Nachbarschaftstreffen unterstützen.  Wann und wo der nächste Kiezkassentermin stattfindet, können Sie hier erfahren.