Verkehrssicherheit in der Schönefelder Chaussee erhöhen

Der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wird empfohlen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Schönefelder Chaussee im Ortsteil Altglienicke im Abschnitt zwischen Wegedornstraße und Landesgrenze eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet wird. Dazu sind insbesondere die Bereiche in unmittelbarer Nähe zu den Bushaltestellen zu betrachten.
 
 Begründung:

Der betreffende Abschnitt der Schönefelder Chaussee ist über weite Strecken geradlinig ausgebaut und verleitet dadurch zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten, die erfahrungsgemäß nicht immer eingehalten werden

Gleichzeitig besteht entlang dieses Abschnitts ein hoher Querungsbedarf. In der direkten Umgebung liegen Wohngebiete, Schulen, Kitas, Spielplätze sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Gerade im Bereich der Bushaltestellen kommt es regelmäßig zu kurzfristigen Querungen, etwa um einfahrende Busse zu erreichen.
  Die bestehende Infrastruktur wird diesen Anforderungen bislang nicht ausreichend gerecht. Es fehlen durchgehend sichere Querungsmöglichkeiten, was zu einer angespannten und für alle Verkehrsteilnehmenden potenziell gefährlichen Situation führt – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.

Der kürzlich erfolgte schwere Verkehrsunfall im Umfeld verdeutlicht zusätzlich den akuten Handlungsbedarf.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat bereits Maßnahmen zur punktuellen Verbesserung beschlossen, etwa zur Umgestaltung der Kreuzung am Dankmarsteig sowie zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage an der Siriusstraße. Diese Ansätze sind sinnvoll, greifen jedoch jeweils nur einzelne Problemlagen auf.

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann hier einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Sie verbessert die Reaktionsmöglichkeiten, verringert die Unfallschwere und trägt zu einem gleichmäßigen Verkehrsablauf bei.

Vor diesem Hintergrund ist die Einführung von Tempo 30 auf dem genannten Abschnitt ein geeigneter und verhältnismäßiger Schritt.