Zur kommenden Sitzung der BVV Treptow-Köpenick hat die SPD-Fraktion Treptow-Köpenick einen Antrag zur Einrichtung einer Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche nach § 9a SGB VIII eingebracht. Die Ombudsstelle soll jungen Menschen und ihren Familien eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdemöglichkeit bieten, insbesondere bei Konflikten mit dem Jugendamt oder freien Trägern. Seit 2021 ist die Einrichtung von Ombudsstellen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verpflichtend. In Berlin werden derzeit nur zwei Stellen für die gesamte Stadt angeboten.
Unsere Sprecherin für Soziales Grit Rohde begründet den Antrag: „Wenn junge Menschen oder ihre Familien mit dem Jugendamt in Kontakt treten, erleben sie häufig ein deutliches Ungleichgewicht – ihre Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, während Behörden und Träger strukturell stärker sind. Genau hier setzen Ombudsstellen an: Sie sorgen dafür, dass Rechte tatsächlich durchgesetzt werden, Anliegen Gehör finden und Beteiligung auf Augenhöhe möglich wird.“
„Eine unabhängige Ombudsstelle stärkt nicht nur die Betroffenen, sondern verbessert auch die Qualität der Jugendhilfe insgesamt. Durch frühzeitige Klärung von Konflikten, passgenauere Hilfen und die Stärkung ambulanter Angebote können langfristig sogar Kosten gesenkt und unnötige Verfahren vermieden werden“, so Rohde weiter.
Hintergrund
Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Treptow-Köpenick dafür ein, die Einrichtung einer weiteren Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe zu prüfen. Ziel ist es, eine zusätzliche Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien im Bezirk zu schaffen, die sie über ihre Rechte informiert und sie in Konfliktfällen unterstützt. Gleichzeitig soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass diese Ombudsstelle perspektivisch auch über den Bezirk hinaus tätig werden kann und eine entsprechende Finanzierung durch das Land Berlin gesichert wird.
Die Initiative reagiert auf eine zentrale Herausforderung innerhalb der Jugendhilfe: Viele Betroffene erleben im Kontakt mit Behörden und Trägern ein strukturelles Ungleichgewicht. Diese sogenannte Machtasymmetrie führt dazu, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien häufig weniger Einfluss auf Entscheidungen haben, obwohl diese ihr Leben maßgeblich betreffen. Ombudsstellen setzen genau hier an, indem sie unabhängig beraten, vermitteln und die Durchsetzung von Rechten unterstützen.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 9a SGB VIII, der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 eingeführt wurde. Er verpflichtet die Bundesländer dazu, Ombudsstellen als festen Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe zu etablieren. Diese sollen jungen Menschen und ihren Familien eine unabhängige Beschwerde- und Beratungsinstanz bieten, insbesondere bei Konflikten mit dem Jugendamt oder freien Trägern.
Das Land Berlin hat diese Vorgabe bereits umgesetzt und ein gesamtstädtisches Ombudsangebot im Familienfördergesetz verankert. Aktuell bestehen mit dem Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. und der Ombudsstelle der Arbeiterwohlfahrt Berlin zwei zentrale Einrichtungen, die unterschiedliche Zielgruppen innerhalb der Jugendhilfe ansprechen.
Eine Ombudsstelle im Bezirk Treptow-Köpenick könnte nicht nur die Zugänglichkeit für Betroffene verbessern, sondern auch konkrete positive Effekte für die Qualität der Jugendhilfe entfalten. Durch frühzeitige Konfliktklärung lassen sich Eskalationen vermeiden und Hilfen stabilisieren. Gleichzeitig können passgenauere Unterstützungsangebote entwickelt werden, wodurch Fehlsteuerungen reduziert und ambulante Hilfen gestärkt werden. Dies kann langfristig auch zu einer Entlastung öffentlicher Haushalte führen, etwa durch geringere Kosten für stationäre Maßnahmen oder aufwendige Gerichtsverfahren.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei: grit.rohde@spd-fraktion-tk.de
