Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Gehwegparken SchA IX/0788

1. Wie schätzt das Bezirksamt die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zumGehwegparken ein? (BVerwG 3 C 5.23 – Urteil vom 06. Juni 2024)

2. Wäre eine Anordnung des Parkens auf dem Gehweg auf der linken Seite des Alsenzer Weges nach diesem Urteil rechtssicher möglich?

3. Gibt es bereits erste Anfragen von Anwohnerinnen und Anwohnern zu diesem Urteil?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Das benannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) lag bis einschließlich 04.07.2024 nicht vor. Jedoch die Pressemitteilung Nr. 28/2024 vom 06.06.2024 des BVerwG nebst den Urteilen aus den Vorinstanzen. Derzeit werden keine Auswirkungen erwartet, da eine gute Zusammenarbeit zwischen der Straßenverkehrsbehörde und den für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständigem Ordnungsamt und der Polizei sowie dem Straßenbaulastträger, Fachbereich Tiefbau, besteht. Sofern wiederholt Feststellungen zu illegalem Gehwegparken getroffen werden, besteht die Möglichkeit, bauliche Maßnahmen (z. B. Poller) durch den Straßenbaulastträger prüfen zu lassen, um widerrechtliches Gehwegparken zu verhindern.

Zu 2.
Das Urteil des BVerwG ändert nichts an den rechtlichen Vorgaben zur Anordnung von Zeichen 315 StVO – Gehwegparken. Der Gehweg im Alsenzer Weg ist zu schmal, um ihn zum halbseitigen Parken freizugeben. Es mangelt an der erforderlichen Restgehwegbreite, um eine gefahrfreie Nutzung des Fußverkehrs zu ermöglichen. Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden ist vorderstes Ziel und überwiegt mehr als deutlich gegenüber dem Parkbedürfnis von Fahrzeugführenden.

Zu 3.
Derzeit liegen keine Anfragen von Anwohnenden zum Urteil vor.