1. Wie war das Ergebnis der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Schul- und Sportamtesfür das Jahr 2023?
2. Wie ist das Ergebnis der KLR im Schul- und Sportamt bis August 2024?
3. Welche Produkte haben im Jahr 2023 nicht das erforderliche Budget erzielen können, welche sind es im Jahr 2024?
4. Wie war das KLR-Ergebnis des Schul- und Sportamtes für das Jahr 2022?
5. War das aus der KLR berechnete Budget auskömmlich?
6. Wie wirkt sich die Schulbauoffensive auf die Finanzierung der bezirklichen Schulen aus?
7. Wie schneidet das Schul- und Sportamt Treptow-Köpenick im Vergleich zu den anderen Bezirken in der KLR 2022, 2023 und 2024 ab?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1.
Die externen Produkte des Schul- und Sportamtes (siehe Vorbemerkung) haben im Dezember 2023 mit -503.443,00 Euro abgeschlossen. Das Defizit ist im Bereich des Produktes 77673 (Bereitstellung von Sportanlagen) i. H. v. 713.289,00 Euro entstanden, da durch eine die Sanierung mehrerer Kunstrasenplätze sowie eines Sportfunktionsgebäudes im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms die Mengen erheblich, um ca. 8 Prozent gesenkt werden mussten. Im Produkt 78461 (Schulplätze Gymnasium) ist ein Defizit i. H. v. 471.879,00 Euro entstanden. Dies gründet auf den hohen Infrastrukturkosten für einzelne sanierungsbefangene Standorte (09Y05, 09Y06). So liegen beispielsweise die Infrastrukturkosten für den sanierungsbedürftigen Standort 09Y05 – die Baumaßnahmen haben hier im Sommer 2024 begonnen – mit ca. 1.800,00 Euro pro Jahr und Schülerin bzw. Schüler etwa 50 Prozent über vergleichbaren Schulstandorten. Aufgrund der ver-gleichsweise geringen Zahlen von schulischen Infrastrukturträgern in diesem Produkt mit sieben Gymnasien wirken sich Infrastrukturkosten an sanierungsbefangenen Standorten erheblich auf das KLR-Ergebnis aus.
Alle weiteren Produkte der Schulträgerschaft und der Förderung des Sportes lagen summarisch und rechnerisch entsprechend im positiven Bereich.
Zu 2.
Das Ergebnis für August liegt aktuell noch nicht vor. Für 06/2024 liegt das vorläufige Ergebnis für die externen Produkte bei -91.625,00 Euro und die Hochrechnung für 12/2024 bei -183.250,00 Euro. Wesentliche Defizite liegen weiterhin im Produkt 78461 (Schulplätze Gymnasium) mit 580.447,00 Euro und 77673 (Bereitstellung von Sportanlagen) mit 459.451,00 Euro. Alle anderen Produkte sind trotz hoher Infrastrukturkosten insbesondere für temporäre Schulbaumaßnahmen (Miet-Container) derzeit summarisch positiv.
Zu 3.
Ein Rückrechnung des Produktsummenbudgets auf den kameralen Haushaltsansatz für einzelne Aufgaben ist nicht möglich (s. Vorbemerkung). Zum einen unterliegen die Haushaltsansätze in we-sentlichen Bereichen den Veranschlagungsleitlinien für insbes. Lehr- und Lehrmittel und Schulbau-unterhalt auf Basis der schuljahresbezogenen Mengenberechnung. Zum anderen werden gem. § 7 Nr. 4 AV LHO insbesondere für die Produkte der Schulträgerschaft in der KLR alle Erträge und Kosten vollständig auf die Infrastrukturkostenträger (i. d. R. Schulen) gebucht, das Budgetierungs-ergebnis jedoch unter Berechnung des KLR-Ergebnisses ermittelt. So wirken sich von anderen Be-reichen erbrachte und bewirtschaftete interne Produkte (z. B. Pflege und Unterhaltung von Schu-len) in der KLR auf Basis der IST-Kosten aus, werden jedoch in der Berechnung des Eckwertes medianbasiert berücksichtigt.
Zu 4.
Die externen Produkte des Schul- und Sportamtes haben im Dezember 2022 mit -1.082.058,00 Euro abgeschlossen. Im Jahr 2022 wurden auf Basis eines Bezirksamtsbeschlusses für die Anmie-tung von Containeranlagen an Stelle eines Ankaufs Kosten für temporäre Schulbauten i. H. v. 2,7 Mio. Euro auf die Produkte 78458, 78461, 80624, 80621 umgelegt. Sie beeinflussen die Infra-strukturkosten dieser Produkte und damit das KLR-Ergebnis vor allem im Grundschulprodukt 78458, teils auch in den Jahren 2023 und 2024. Im Jahresergebnis 2022 hat allein das Produkt 78458 Schulplätze Grundschule mit -1.167.590,00 Euro abgeschlossen.
Zu 5.
Siehe Antwort zu Frage 3. Grundsätzlich war das Schul- und Sportamt jedoch in der Lage, aus dem Budgetierungsergebnis 2022 (Eckwertebeschluss) sowie den Veranschlagungsleitlinien einen ausgeglichen, wenn auch nur bedingt auskömmlichen Haushaltsansatz 2024/25 zu bilden. Alle Pflichtaufgaben können abgebildet werden.
Zu 6.
Die Berliner Schulbauoffensive (BSO) wirkt sich unterschiedlich, im Regelfall bei Sanierungen kostenreduzierend und bei Erweiterungen kostensteigernd auf die KLR aus.
Die bezirkliche Investitionsplanung umfasst derzeit 52 Schulbaumaßnahmen, im überwiegenden Teil Sanierungs-, Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen, mit einem Volumen von ca. 526 Mio. Euro sowie 12 Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm des Landes Berlin (SenSBW) und der HOWOGE mit einem Volumen von ca. 395 Mio. Die Umsetzung von bezirklichen Schulbaumaßnahmen, insbesondere energetische Sanierungen, wirken sich kostenmindernd bei Energieträgern (Strom, Gas, Heizung) aus. Schulneubauten und -erweiterungen sind grundsätzlich im Sinne einer modernen Lehr- und Lernumgebung zu begrüßen, wirken sich jedoch negativ auf die KLR aus, da größere Flächen und ein wartungsintensiver technischer Standard zu bewirtschaften sind, die „Mengen“ (Anzahl der Schülerinnen und Schüler) bei Erweiterungen jedoch natürlicherweise nicht mit dem Flächen- und Kostenaufwuchs korrespondieren. Vergleichbare Herausforderungen beste-hen bei Schulneugründungen, bei denen die „Mengen“ (Anzahl der Schülerinnen und Schüler) aufwachsen (z. B. 09Y12). In diesem Fall sind die Kosten bereits vorhanden, die Mengen jedoch noch nicht budgetwirksam. Eine Absenkung der Zügigkeit (und damit der „Mengen“) aufgrund einer laufenden Baumaßnahme (wie bei der 09Y05) hat – bei nahezu gleichen Infrastrukturkosten – negative Auswirkungen. Anzumerken ist jedoch, dass lediglich laufende Infrastrukturkosten, nicht jedoch budgetunwirksame Investitionskosten, entstehen. Im Rahmen der KLR sind Kosten, die an Schulstandorten entstehen, die saniert oder neu errichtet werden, mit Ausnahme des Investitions-anteils, in der KLR zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für Reaktivierungen von Schulen im Be-stand (z. B. Stillerzeile 100, Alfred-Randt-Straße 54/56), bei denen Kosten ohne KLR-Mengen (An-zahl der Schülerinnen und Schüler) entstehen. Gleiches gilt für Schulneubaumaßnahmen (Ge-meinschaftsschule Adlershof, Kalker Straße, Peenestraße, Hirtestraße/Stellingdamm), deren Flä-chen bereits im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes liegen und entsprechende Kosten, z. B. Verkehrssicherung, Anschlussleistungen, Straßenreinigung aber auch bezirkliche Personalkosten, verursachen, ohne dass diesen Kosten KLR-Mengen gegenüberstehen. Die Auswirkungen in die-sem Fall sind jedoch (noch) vergleichsweise gering.
Aus Sicht des Bezirksamtes schafft die Verknüpfung einer „Mengensteuerung“ (Anzahl der Schüle-rinnen und Schüler) mit den Infrastrukturkosten einen Fehlanreiz in der KLR. Da insbesondere die Schulprodukte klaren und vergleichbaren Standards (u. a. Klassenfrequenz, Veranschlagung Lehr- und Lernmittel) unterliegen, ergibt sich das KLR-Ergebnis im Wesentlichen aus den Umlagen und Infrastrukturkosten und ist damit stark gebäudeabhängig. Im Sinne einer KLR-Steuerung müsste daher dem Grunde nach auf Infrastrukturbereiche, die sich nicht unmittelbar auf die „Menge“ (An-zahl der Schülerinnen und Schüler) auswirken, aber Kosten verursachen (z. B. Foren, Teilungs-
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räume, Mehrzweckbereiche) verzichtet werden. Dies widerspricht jedoch den Aufgaben des Bezir-kes gemäß § 109 Schulgesetz Berlin zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen. Das Bezirksamt verfolgt daher auch weiterhin einen qualitätsorientierten und keinen ausschließlich kostenorientierten Ansatz, betrachtet allerdings alle Schulbaumaßnahmen notwen-digerweise unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit (§ 7 LHO).
Zu 7.
Im Jahr 2022 lag das Schul- und Sportamt in 11 Produkten über dem Median (theoretischer Budgetverlust), in 13 unter dem Median (theoretischer Budgetgewinn), 2 Produkte lagen auf dem Median, 2 Produkte sind Transferprodukte (BuT). Die Anzahl der Produkte in Schulträgerschaft und Förderung des Sportes betrug 2022 28.
Im Jahr 2023 lag das Schul- und Sportamt in 9 Produkten über dem Median (theoretischer Bud-getverlust), in 13 unter dem Median (theoretischer Budgetgewinn), 2 Produkte lagen auf dem Median, 2 Produkte sind Transferprodukte (BuT).
