1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Fahrradstreifen entlang der B°96a stadtauswärts hinter der Verkaufseinrichtung einer Fast-Food-Kette, etwa auf Höhe der Friedenskirche Schöneweide, schon seit weit über einer Woche von einem dort abgestellten Unfallfahrzeug blockiert wird?
2. Falls ja, seit wann ist dem Bezirksamt dieser Umstand bekannt?
3. Wie beurteilt das Bezirksamt die tagelange Blockade eines Radwegs entlang einer
Bundesstraße durch ein auf diesem abgestelltes Unfallfahrzeug grundsätzlich und in rechtlicher Hinsicht?
4. Wie schätzt das Bezirksamt die derzeitige Situation hinsichtlich einer Gefährdung der Radfahrer /-innen, die zum Passieren des an dieser Stelle blockierten Radwegs zumeist auf die rechte Fahrspur der B°96a und damit in den Kfz.-Fließverkehr ausweichen, ein?
5. Ist das Bezirksamt tätig geworden, um einen zügigen Abtransport des Fahrzeugs zu erreichen und, falls ja, in welcher Weise?
6. Erkennt das Bezirksamt, sofern es bisher nichts unternommen haben sollte, gleichwohl einen Handlungsbedarf, und wie begründet es seine Haltung, falls dem nicht so sein sollte?
7. Wird das Bezirksamt und, falls ja, wann und in welcher Weise, ggf. im Zusammenwirken mit anderen Stellen im Land Berlin, die gefahrlose und hindernisfreie Nutzung des Radwegs auch an dieser Stelle zeitnah wieder ermöglichen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt.
Zu 2.
Über das Portal OA Online erhielt das Ordnungsamt (OA) am 25.03.2025 Kenntnis hierüber und informierte die Polizei.
Zu 3.
Nach einem Verkehrsunfall stellen Polizei und/oder Feuerwehr die verunfallten Fahrzeuge an der nächsten Stelle ab. Zuständig für die Entfernung ist grundsätzlich der Fahrzeugverantwortliche. Die Polizei müsste den Prozess überwachen, da nur sie davon Kenntnis hat. Da der ordnungswidrige Zustand nicht durch die Fahrzeugführer zu verantworten ist, liegt kein vorwerfbarer Verstoß gegen die StVO vor.
Zu 4.
Ein besondere (verkehrliche) Gefahr ist an dieser Stelle nicht gegeben. Es gibt nur sehr wenig Fußgängerverkehr. Die Radfahrenden können problemlos auf den ehemaligen Radweg ausweichen. Das größte Problem könnten auslaufende Kraftstoffe verursachen. Augenscheinlich ist das hier nicht der Fall.
Zu 5.
Das Bezirksamt ist hier nicht originär zuständig. Das Ordnungsamt hat seine Ressourcen dafür eingesetzt, Informationen zu erhalten, um außerhalb seiner originären Zuständigkeit die Anfrage hier beantworten zu können. Dabei konnte folgendes ermittelt werden:
Warum das Fahrzeug seit dem 23.03. noch nicht entfernt wurde, lässt sich durch das Ordnungsamt nicht ermitteln. Das Fahrzeug ist auf eine Firma zugelassen. Anrufe bei der Firma verliefen ergebnislos. Die Dienstkräfte des OA haben am 07.04.2025 eine Aufforderung zur Entfernung des KFZ hinterlassen (Gelbpunkt). Die dazugehörige Anzeige wurde am selbigen Tag an das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben per E-Mail übersandt. Inwiefern der Vorgang prioritär behandelt wird, ist dem OA nicht bekannt. Denn grundsätzlich ist nach wie vor der Fahrzeugverantwortliche zuständig und für die Überwachung die Polizei.
Zu 6.
Siehe Antworten zu 3 und 5.
Zu 7.
Siehe Antwort zu 5.
