Stand Umsetzung Beschluss “Outdoorspielplätze finanzieren” SchA IX/1004

Bereits seit dem Beschluss von 2019 sowie wiederholt nachgefragt 2023 und 2024 zur DRS IX/0733 warten die Verordneten sowie die Bürgerinnen und Bürger auf sichtbare Fortschritte in der Planung und Realisierung von neuen öffentlichen Bewegungsangeboten im Freien. Das Ziel des Antrags war es, wohnortnahe, generationsübergreifende Spiel- und Fitnessangebote im Bezirk zu schaffen. Eine transparente Darstellung des aktuellen Umsetzungsstandes ist daher dringend geboten.

1. Wie ist der aktuelle Stand der vom Ausschuss für Sport am 25.04.2024 einstimmig empfohlenen und von der BVV beschlossenen Initiative, Verhandlungen mit dem Senat sowie ggf. Landes- und Bundesbehörden über die Finanzierung und Unterhaltung von generationsübergreifenden Outdoor- und Fitnessparcours aufzunehmen, insbesondere in Kooperation mit gemeinnützigen Institutionen oder Organisationen?

2. Welche konkreten Schritte wurden seit der wiederholten Beschlussfassung unternommen, um die Finanzierung und Umsetzung dieser Sportanlagen zu organisieren bzw. zu realisieren, insbesondere mit Blick auf Standorte im Ortsteil Müggelheim?

3. Welche Förderprogramme auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene wurden geprüft oder in Anspruch genommen, um die Entwicklung solcher Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum voranzubringen?

4.Gibt es bereits eine Auswahl möglicher Standorte oder Planungsschritte für Outdoor- und Fitnessparcours oder Mehrgenerationenspielplätze im Bezirk?

5.Wie bewertet das Bezirksamt die Beteiligung gemeinnütziger Träger an Bau, Pflege und Betreuung solcher Anlagen und gibt es hierzu bereits Gespräche oder Kooperationsangebote?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Die Beantwortung wurde in Zusammenarbeit mit dem Straßen- und Grünflächenamt erstellt.

Zu 1.
Wie aus der Beantwortung der Fragen 3 bis 4 entnommen werden kann, erfolgen bereits Planungen zur Installation sowie die Umsetzung von Outdoorspielplätzen bzw. Calisthenics-Anlagen, auch unter Inanspruchnahme von verschiedenen Förderprogrammen. Der Bezirk ist bestrebt, geeignete Flächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen für die Einrichtung von Spielplätzen sowie Calisthenics-Anlagen zu identifizieren und entsprechend zu gestalten. Ganz konkret hat das Schul- und Sportamt in seiner Integrierten Sportentwicklungsplanung ebenfalls Potenzialanalysen für die Errichtung und Entwicklung verschiedener Sportstandorte im Bezirk durchgeführt. Eine Umsetzung und Einrichtung kann immer vorbehaltlich der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen im Zuge der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen aus der Integrierten Sportentwicklungsplanung erfolgen.

Zu 2.
Im Stadtteil Müggelheim stehen dem Bezirk leider keine geeigneten landeseigenen Flächen zur Verfügung, was die Planung und Umsetzung von neuen Projekten erschwert.

Zu 3.
Es wurden Mittel aus dem Programm zur Stärkung Berliner Großsiedlungen Kapitel 1240 / Titel 68544 / UK 281 sowie Kapitel 1240 / Titel 68544 / UK 281 genutzt. Außerdem Mittel aus dem Programm KSSP „Umsetzung der Ergebnisse des Jugendgewaltgipfels vom 12.02.2023 Maßnahmen Sportgeräte im öffentlichen Raum“. Mittelbeantragung bzw. Fördermittelanträge und Fremdmittelakquise fordern einen hohen zusätzlichen Personalaufwand, der oftmals nicht geleistet werden kann.

Zu 4.
Vor allem Flächen mit einer Größe von mehr als 3.000 qm bieten sich für Outdoor-Sportanlagen an. Weitere Standorte sind in Planung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ist auch weiterhin bestrebt, die für Spielplätze und Calisthenics-Anlagen geeigneten Bereiche in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu gestalten und mit interessanten, hochwertigen Nutzungsmöglichkeiten auszustatten. Neu in diesem Jahr hergestellt werden/ wurden Anlagen im Volkspark und an der Stelle Lohmühlenstraße/Görlitzer Bahndamm.

Zu 5.
Eine Sportanlage im Bezirk wird durch Kooperationsvereinbarung betreut. Dabei handelt es sich um die Sportanlage im Don-Ugoletti-Park. Allgemein bewertet das Bezirksamt die Beteiligung Dritter an Grünanlagen (zu denen auch die Spielplätze und Outdoor-Sportanlagen gehören) kritisch. Ein wesentlicher Punkt bei der Pflege und Unterhaltung aller Grünflächen ist die Gewährleistung der Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung ökologischer Grundsätze und der jeweiligen Funktion der Anlage sowie der jeweiligen Nutzungsansprüche. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit sind regelmäßige Kontrollen der Maßnahmen bei Vereinbarungspartnerinnen und -partnern notwendig und es müssen Ansprechpartner/innen im Straßen- und Grünflächenamt für Abstimmungen, Fragen und Probleme verfügbar sein. Das führt oftmals zu einem Personalaufwand, der in keiner Relation mit der Beteiligung Dritter steht.