Verkehrssicherheit an der Querungsstelle Forsthausallee/Mauerweg SchA IX/1024

1. Auf welcher konkreten Datengrundlage basiert die Einschätzung des Bezirksamts, dass die Querung der Forsthausallee auf Höhe des Mauerwegs als ausreichend sicher gilt?

2. Wurden im Rahmen der Prüfung zur Drucksache IX/0191 Verkehrszählungen, Sichtfeldanalysen oder Vor-Ort-Begehungen durchgeführt und, wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?

3. Welche Rückmeldungen oder Hinweise aus der Bevölkerung, von Polizei, Verwaltung oder Fachgremien liegen dem Bezirksamt seit 2023 zur Verkehrssituation an dieser Stelle vor?

4. Gibt es im Zusammenhang mit der Entwicklung der angrenzenden Potenzialfläche Planungen oder Überlegungen, die Querungssituation baulich oder organisatorisch zu verbessern?

5. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle verkehrliche Situation im Lichte der jüngsten politischen Diskussionen zur Einzäunung der Hundeauslauffläche, insbesondere im Hinblick auf Sichtachsen, Straßenraumwahrnehmung sowie potenzielle Schutzbedarfe für unterschiedliche Nutzer / – innengruppen wie Hundehalter / -innen, Familien mit Kindern oder Radfahrende?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Eine spezifische Datenerhebung zur Querung der Forsthausallee auf Höhe des Mauerwegs liegt dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) derzeit nicht vor. Die Einschätzung zur Verkehrssicherheit an dieser Stelle basiert auf einer örtlichen Inaugenscheinnahme durch die zuständigen Fachbereiche sowie auf der Tatsache, dass dem Bezirksamt, ebenso wie der Polizei, keine Hinweise auf ein auffälliges Unfallgeschehen im fraglichen Bereich vorliegen. Entsprechende Informationen wären im Regelfall Bestandteil der polizeilichen Unfallstatistik (vgl. Schlussbericht zur Drucksache IX/0191 vom 11.02.2025).

Zu 2.
Im Rahmen der Prüfung zur Drucksache IX/0191 wurden zwar keine offiziellen Verkehrszählungen oder Sichtfeldanalysen durchgeführt. Dafür fanden jedoch im Rahmen regelmäßiger Streckenbegehungen und weiterer Vor-Ort-Termine mehrere Beobachtungen statt. Dabei konnten keine größeren Gefahren oder Schwierigkeiten beim Queren der Forsthausallee im betreffenden Bereich festgetellt werden..

Zu 3.
Dem SGA liegen keine Hinweise der Polizei zu einem erhöhten Unfallgeschehen vor. Weitere Hinweise aus der Bevölkerung und relevanten organisierten Bevölkerungsgruppen liegen im Wesentlichen ebenfalls nicht vor. Vereinzelte Bürgerbriefe werden vor dem Hintergrund des Schlussberichtes dementsprechend beantwortet.

Zu 4.
Es wird grundsätzlich auf den Schlussbericht verwiesen. Nach aktuellem Sachstand wird die Fläche an der Forsthausallee nicht im Rahmen einer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme „Gemeinschaftsschule Adlershof“ in Anspruch genommen.
Derzeit wird geprüft, ob eine Teilfläche des Grundstücks biodiversitätsfördernd qualifiziert werden kann. Inwieweit vor diesem Hintergrund ein erhöhtes sicherheitsrelevantes Verkehrsaufkommen festzustellen sein wird, kann derzeitig nicht eingeschätzt werden.

Der angefragte Bereich liegt außerhalb der Untersuchungsbereiche der durch den Fachbereich Stadtplanung in der Vergangenheit durchgeführten Verkehrsuntersuchungen. Daher bestehen seitens des Fachbereichs Stadtplanung derzeit keine Planungen die angefragte Querungsstelle baulich oder organisatorisch zu verändern.

Hinsichtlich der Gestaltung des Radverkehrsnetzes ist zu erwähnen, dass der südlich der Forsthausallee gelegene Abschnitt nicht Teil des Ergänzungsnetzes ist. Die asphaltierten Flächen sind für den Radverkehr allerdings freigegeben. Die Flächen sind im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen an die Autobahn GmbH übergegangen.

Zu 5.
Dem SGA ist die politische Debatte zur Einrichtung eines umzäunten Hundeauslaufplatzes nicht bekannt. Aufgrund der Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Fläche bei FM können hier seitens des SGAs auch keine weiteren Aussagen getroffen werden. Unabhängig davon wird auf die Beantwortung in Frage 4 verwiesen: „Inwieweit vor diesem Hintergrund ein erhöhtes sicherheitsrelevantes Verkehrsaufkommen festzustellen sein wird, kann derzeitig nicht eingeschätzt werden.“

Für den Fall, dass die politische Diskussion zur Einzäunung des Hundeauslaufgebiets zu dem Ergebnis führt, das Bezirksamt mit der Umsetzung zu beauftragen, ist aus Sicht der Serviceinheit Facility Management (FM) nicht mit verkehrsrechtlichen Auswirkungen zu rechnen. Im Rahmen eines Ortstermins wurden folgende Feststellungen getroffen: Anhand der Beschilderung vor Ort ist ersichtlich, das Radfahrende keine Probleme haben dürften, da sie dort die Straße nicht überqueren. Die Sichtachsen sind u. E. völlig ausreichend, zumal der Verkehr zum Zeitpunkt der Begehung (Freitag 9:40 Uhr) als eher gering einzuschätzen war.

Im Bereich der Querung ist nach rechts und links ausreichend Halteverbot. Über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h könnte nachgedacht werden.