Abwesenheit des Bezirksstadtrats Brauchmann bei der Gedenkveranstaltung zur Köpenicker Blutwoche am 21.06.2025 SchA IX/1029

1. Hatte die Abwesenheit von Bezirksstadtrat (BzStR) Brauchmann bei der Gedenkveranstaltung zur Köpenicker Blutwoche am 21.06.2025 dienstliche Gründe und, wenn ja, welche dienstliche Veranstaltung genau bevorzugte Brauchmann gegenüber der Gedenkveranstaltung zur Köpenicker Blutwoche?

2. Seit wann war bekannt, dass BzStR Brauchmann nicht an der Gedenkveranstaltung zur Köpenicker Blutwoche teilnehmen wird?

3. Wann ist BzStR Brauchmann der Fauxpas mit seiner Terminkollision aufgefallen?

4. Waren die Flyer und Plakate zur Gedenkveranstaltung bereits gedruckt, als der vermeintliche Fauxpas auffiel?

5. Wer wurde als politische Stellvertretung für diese sehr wichtige Veranstaltung angefragt?

6. Wurde die Vertretung im Vorfeld durch die politische Stellvertretung zugesagt?

7. Wenn nein, wurden weitere politische Stellvertreter angefragt, um an dieser wichtigen Veranstaltung teilzunehmen, ggf. ein Grußwort zu halten und, wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Hierzu antwortet das Bezirksamt:

Zu 1.:
Ja (s. Antwort zur Mündlichen Anfrage Nr. 602). Ich besuchte auf Einladung des KSV Ajax Neptun Berlin 1879 e.V. den 19. 7-Nationen-Cup.

Zu 2.:
Die Einladung des KSV Ajax Neptun Berlin 1879 e.V. erreichte mich im Frühjahr 2025.

Zu 3. und 4.:
Gleichzeitige Terminanfragen an einen Bezirksstadtrat sind übliches Tagesgeschäft, ich kann darin keinen „Fauxpas“ erkennen. Ja, der Druck war bereits erfolgt.

Zu 5., 6. und 7.:
Bezirksamtsbeschluss Nr. 326/23 vom 30.06.2023 bestimmt in seiner Anlage, Abschnitt C, Satz 5, abschließend: „Der Bezirksstadtrat für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport wird vertreten durch den Stellvertretenden Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Jugend.“ Der Stellvertretende Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Jugend wurde angefragt, stand jedoch nicht zur Verfügung. Weitere politische Stellvertreter gibt es für die Bezirksamtsmitglieder, die nicht Bezirksbürgermeister oder Stellvertretender Bezirksbürgermeister sind, entsprechend dem benannten Bezirksamtsbeschluss nicht. Ich wurde deshalb durch die Amtsleiterin für Weiterbildung und Kultur als höchstrangigem Mitglied meiner Abteilung vertreten.