Strandbad Wendenschloss SchA IX/1124

Trifft es zu, dass das Strandbad Wendenschloss aus Umweltgründen in den Wintermonaten nicht mehr geöffnet sein darf und, wenn ja, warum kann es im Sommer betrieben werden?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen keine Informationen vor. Das Strandbad Wendenschloss befindet sich im Eigentum der Berliner Bäder-Betriebe. Diese wurden um Stellungnahme angefragt und folgende Rückmeldung erhalten: Aufgrund strategisch-politischer Entscheidungen, die vor einigen Jahren getroffen wurden, betreiben die BBB Strandbäder nicht selbst, sondern verpachten diese. Dies gilt auch für das Strandbad Wendenschloss. Die Verpachtung erfolgt grundsätzlich unter der Voraussetzung der Betriebspflicht zur Sicherstellung eines durchgehenden saisonal öffentlichen Badebetriebs. Hierzu zählt insbesondere, dass der Strandbetrieb im engeren Sinne mit Zugang für die Öffentlichkeit gewährleistet sein muss.

Über einen darüberhinausgehenden Betrieb – wie Umfang oder verlängerte Saisonzeiten, zusätzliche Angebote – entscheiden die Pächter/innen in eigener unternehmerischer Verantwortung. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf alle dafür notwendigen behördlichen Genehmigungen. Auskünfte zu diesen weitergehenden betrieblichen Themen können daher ausschließlich durch den Pächter/innen selbst erteilt werden.