1. Warum wurde der Auslandsaufenthalt nicht bereits bei der ersten inhaltlich passenden Nachfrage (SchA IX/1029) offengelegt, obwohl er für die Bewertung der Terminkollision maßgeblich ist?
2. Wie definiert der Bezirksstadtrat Herr Brauchmann Transparenz, wenn wesentliche Informationen erst auf vier aufeinanderfolgende Anfragen verteilt offengelegt werden? (Juli 2025 – IX/ 1029 – Teilnahme am 7-Nationen-Cup), (August 2025 – IX/ 1050 – zeitliche Überschneidung), (Oktober – IX/ 1078 – Veranstaltung im Ausland), (November 2025 – IX/ 1099 – Ort, Genehmigungsdatum)
3. Zu welchem Zeitpunkt nach Genehmigung der Auslandsreise am 24.03.2025 wurde im Bezirksamt erstmals verbindlich festgestellt, dass Bezirksstadtrat Herr Brauchmann an der Gedenkveranstaltung nicht teilnehmen wird?
4. Wie erklärt Bezirksstadtrat Herr Brauchmann, dass der Genehmigungszeitpunkt exakt benannt werden kann, der Zeitpunkt der Zusage jedoch als nicht mehr recherchierbar gilt? Gibt es diesbezüglich keinen kausalen Zusammenhang?
5. Wie erklärt sich, dass in der Antwort zur Anfrage IX/ 1029 am 30.7. erklärt wurde, dass die Einladung zum Cup im “Frühjahr 2025” erfolgte und nach Zusage die Plakate und Flyer zur Gedenkveranstaltung zur Köpenicker Blutwoche bereits gedruckt waren, während es in Antwort zur Anfrage IX/ 1050 heißt, die Druckfreigabe sei am 26.5. erfolgt und in der Antwort zur Anfrage IX/ 1099 heißt es, die Auslandsreise sei am 24.3.2025 genehmigt worden -also mehr als zwei Monate vor der Druckfreigabe einer Veranstaltung, an der der Bezirksstadtrat nicht teilnehmen konnte?
6. Wer nahm während des genehmigten Auslandsaufenthalts ab dem 21.06.2025 konkret welche Vertretungsaufgaben wahr?
7. Zu welchem Zeitpunkt wurde die politische Stellvertretung für die Gedenkveranstaltung angefragt, wann wurde deren Verhinderung bekannt und welche weiteren Schritte wurden da-raufhin unternommen?
8. Wurde angesichts der besonderen historischen Bedeutung der Gedenkveranstaltung geprüft, ob ein anderes Bezirksamtsmitglied unabhängig von formalen Vertretungszuständigkeiten die politische Repräsentation übernehmen kann und, wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
9. Ging es in den Gesprächen während der Dienstreise am Rande des Cups auch um eine finanzielle Förderung des Cups 2026 in Treptow-Köpenick und wurden entsprechende Zusagen gemacht?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Vorbemerkung, 1. und 2.
Das Bezirksamt hat alle Fragen, die ihm gestellt wurden, wahrheitsgemäß und vollständig beant-wortet. Auf nicht gestellte Fragen kann das Bezirksamt nicht antworten. Ich habe bereits versucht, den Fragesteller z.B. durch Formulierung der Vorbemerkung zu SchA IX/1078 bei dessen offen-sichtlich nicht zielführenden Frageversuchen zu unterstützen. Es bleibt jedoch Obliegenheit des Fragestellers, seine Fragen so zu formulieren, dass er die gewünschten Antworten erhält. Auf SchA IX/1099, Antwort zu Frage 1, wird verwiesen.
Zu 3.
Das ist nicht mehr ermittelbar.
Zu 4.
Die Dienstreisegenehmigung liegt schriftlich und datiert vor. Meine grundsätzliche Zusage an den Verein erfolgte mündlich, die konkrete Terminabstimmung durch eine seit Ende Juni 2025 im Ruhestand befindliche Dienstkraft.
Zu 5.
Siehe Antwort zu MA 602/IX.
Zu 6.
Siehe Antwort zu SchA IX/1029, Frage 5 bis 7.
Zu 7.
Der Zeitpunkt ist nicht mehr ermittelbar (vgl. Antwort zu Frage 4, letzter Satz). Im Übrigen vgl. Antwort zu SchA IX/1029, Frage 5 bis 7, letzter Satz.
Zu 8.
Nein. Der Bezirksbürgermeister, welcher schon durch seine Anwesenheit das Bezirksamt repräsentiert, nahm an der Veranstaltung teil. Die ausnahmsweise funktionale Vertretung des fachlich zuständigen Bezirksamtsmitglieds durch die Amtsleiterin bei dieser jährlich stattfindenden Veranstaltung zu einem nicht „runden“ Jubiläum war und ist angemessen und ausreichend.
Zu 9.
Nein.
