Im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 1. Mai kam es im vergangenen Jahr im Treptower Park zu erheblichen Verschmutzungen und Beeinträchtigungen der Grünanlagen.
1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt zur Vorbereitung des 1. Mai 2026 getroffen, um Verschmutzungen und Schäden im Treptower Park zu vermeiden oder zu reduzieren?
2. Inwiefern flossen die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr in die Planung und Vorbereitung der Maßnahmen für den diesjährigen 1. Mai ein?
3. Sind vergleichbare Maßnahmen auch für den Schlesischen Busch vorgesehen und, falls ja, welche?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Der Treptower Park ist eine öffentlich zugängliche, nicht umzäunte Grünanlage. Aufgrunddessen sind die Möglichkeiten, nicht angemeldete Feiern oder spontane größere Menschenansammlungen im Voraus zu verhindern, begrenzt. Hinzu kommt, dass die Versammlungsfreiheit ein hochgeschütztes verfassungsrechtliches Gut ist. Die rechtliche Einordnung, ob es sich bei einer Zusammenkunft um eine Versammlung im Sinne des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes oder um eine sonstige Veranstaltung handelt, obliegt ausschließlich der zuständigen Versammlungsbehörde. Ebenso fällt die Entscheidung über etwaige Auflagen oder Beschränkungen in ihre Zuständigkeit.
Die im Zusammenhang mit dem 1. Mai 2025 im Treptower Park stattgefundenen Versammlungen und Veranstaltungen wurden nicht vom Straßen- und Grünflächenamt (SGA) genehmigt. Das SGA ist ausschließlich für die Pflege und Unterhaltung der Grünanlage zuständig. Die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere des Berliner Grünanlagengesetzes, erfolgt durch das Ordnungsamt und der Polizei.
Auch für den 1. Mai 2026 erwarten das SGA, das Ordnungsamt und die Polizei erneut eine Vielzahl nicht genehmigter Veranstaltungen sowie von der Versammlungsbehörde genehmigte Versammlungen. Das SGA hat dabei keinen Einfluss auf die Genehmigung oder Ausgestaltung dieser Versammlungen und wird als Fachamt im Genehmigungsverfahren nicht einbezogen. Trotz wiederholter Hinweise an die Versammlungsbehörde und andere Beteiligte, dass öffentliche Grünanlagen eine wichtige ökologische, gesundheitliche und soziale Funktion erfüllen, wurden bisher keine Maßnahmen ergriffen, diese bei der Genehmigung von Versammlungsflächen zu berücksichtigen.
Jährlich verursachen die Versammlungen Schäden an der Vegetation und Boden, was langfristig zu einem Verlust dieser Funktionen und einer geringeren Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels führen kann. Daher rechnet das SGA auch für 2026 mit erheblicher Vermüllung und zahlreichen Beschädigungen der Grünanlagen. Zwar erhält das SGA Unterstützung bei der Müllbeseitigung durch die BSR, die Reparatur der Schäden und die Wiederherstellung der Flächen müssen jedoch weiterhin mit eigenen personellen und finanziellen Ressourcen bewältigt werden. Diese fehlen dann für die eigentliche Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen.
Zu 2.
Die Erfahrungen aus dem Vorjahr flossen bereits in die laufenden Vorbereitungen für 2026 ein. Im November 2025 fand ein erstes bezirkübergreifendes Abstimmungsgespräch zwischen der Polizei sowie den Bezirken Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg statt. Vertreterinnen und Vertreter des Ordnungsamtes, des SGA sowie teilweise des Umwelt- und Naturschutzamtes nahmen daran teil.
Im Rahmen des Gesprächs wurde die Situation zum 1. Mai 2025 rückblickend analysiert und mögliche Maßnahmen für den kommenden 1. Mai 2026 besprochen. Der fachliche Austausch sowie die Abstimmung konkreter Maßnahmen sind bereits in Planung und werden zeitnah fortgesetzt werden. Die Versammlungsbehörde war nicht an den Gesprächen beteiligt, es wird jedoch für 2026 ein Termin mit der Behörde angestrebt. Das Ordnungsamt wird sich wieder personell verstärkt aufstellen, um die Regelungen des Grünanlagengesetzes durchzusetzen.
Zu 3.
Der Treptower Park und der Schlesische Busch werden im Rahmen der Abstimmungsrunden und der Maßnahmenplanung gemeinsam betrachtet. Entsprechend gelten die erörterten Maßnahmen und Erfahrungen grundsätzlich auch auf den Schlesischen Busch.
