Welche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen wurden bei der Genehmigung des McDonald’s-Restaurants neben dem Sportplatz Wendenschlossstraße 6 verfügt?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Ausweislich der planungsrechtlichen Stellungnahme im Rahmen des 2009 begonnenen Baugenehmigungsverfahrens (BV 1160-2009-11) wurde das Bauvorhaben gem. § 34 BauGB beurteilt. Damit ist das Grundstück nicht dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugehörig und somit vom Anwendungsbereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgenommen. Für die Fällung der nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO) geschützten Bäume im Rahmen der Bauarbeiten war die entsprechend notwendige Ausnahmegenehmigung Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Der Bauherr hat sich seinerzeit für die Pflanzung von 3 Pyramiden-Hainbuchen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm entschieden. Die zusätzlich zu dieser Festsetzung noch verbliebenen Restforderungen zum ökologischen Ausgleich wurden in Form einer Ausgleichsabgabe festgesetzt und gezahlt.
