Auswirkung der erhöhten Grundsteuer für Treptow-Köpenick SchA IX/1102

1. Wie wirkt sich die neue Grundsteuer auf die bezirklichen Liegenschaften aus (bitte nach Objekt aufschlüsseln)?

2. Aus welchem Haushaltstitel werden die Grundsteuerzahlungen des Bezirks beglichen?

3. Wie bewertet das Bezirksamt die finanziellen Auswirkungen der prognostizierten Kosten?

4. Gibt es Vereinbarungen mit dem Senat, um die Kostensteigerungen durch die Grundsteuer abzufedern?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die Grundsteuer wirkt sich nachteilig auf die von der SE Facility Management verwalteten bezirklichen Liegenschaften aus. In Summe belaufen sich die Mehrkosten bislang auf 92.302,32 € (Stand 11.11.2025).

Die SE Facility Management verwaltet neben den Dienstgebäuden diverse Liegenschaften für das Sozial-, Jugend-, Umwelt- und Naturschutzamt. Bei über 60 % der Liegenschaften erhielt die SE FM noch keine neuen Grundsteuerbescheide. Allein durch den Rücklauf der bisherigen Bescheide werden aber bereits über 83 % der ursprünglichen Kosten erreicht. Da noch nicht für jede Liegenschaft neue Bescheide vorliegen, werden sich die Kosten weiter verändern.

Im Finanzvermögen hat der Bezirk einen deutlich höheren Rücklauf neuer Bescheide. Über 90 % der Liegenschaften im Finanzvermögen wurden neu bewertet. Mit den erhaltenen neuen Bescheiden liegt das Grundsteueraufkommen in 2025 bereits 106 % über dem Grundsteueraufkommen bis Ende 2024.

Im Fachvermögen Schule wurden von sieben möglichen neuen Bescheiden bereits fünf Bescheide neu ausgestellt. Das entspricht 71 %. Auch in diesem Fachvermögen kommt es zu einer Mehrbelastung. Der größte Posten ist hier der Neubau der Schule am Eisenhutweg mit einer Grundsteuer von 7.319,32 €. Dieser Posten wird verschwinden, sobald der Neubau als Allgemeinbildende Schule eröffnet wird.

Zu 2.
Die Grundsteuer wird aus dem Titel 51701 Bewirtschaftungsausgaben gezahlt. Die gilt auch für den Bereich Sport, hier werden die Ausgaben jedoch in der Regel durch die Nutzenden erstattet (Kapitel 3715, Titel 12401).

Zu 3.
Das Bezirksamt kann die finanziellen Auswirkungen der Grundsteuerreform noch nicht benennen bzw. prognostizieren, da für zahlreiche Objekte noch keine Grundsteuerbescheide erstellt wurden.

Bei den bereits jetzt vorliegenden Bescheiden für das Finanzvermögen liegt der Kostenanstieg bei 81.659,90 €. Es wird immer problematischer, das Finanzierungprinzip beim bezirklichen Finanzvermögen „Deckung der Ausgaben durch adäquate Einnahmen“ zu erfüllen. Die gestiegenen Bewirtschaftungsausgaben (Gas, Strom, Fernwärme, Grundsteuer, Wachdienst etc.) für das Fach- und Finanzvermögen erhöhen das bezirkliche Risiko, in eine finanzielle Schieflage zu gelangen.

Zu 4.
Bisher sind keine Vereinbarungen mit dem Senat bekannt.