Laut einer Pressemitteilung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 12.04.2024 wird die Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der Alfred-Randt-Straße in Treptow-Köpenick zum 30. Juni geschlossen. Das Gelände, auf dem rund 360 Geflüchtete leben, soll einem Schulergänzungsbau und einem Sportgelände weichen. Die Geflüchteten, mehrheitlich aus der Ukraine, werden in Folgeunterkünfte untergebracht, teilweise vorübergehend im Ankunftszentrum Tegel.
1. Wie viele der in der Gemeinschaftsunterkunft lebenden Menschen sind aktuell Schülerinnen und Schüler, wie viele davon im schulpflichtigen Alter?
2. Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler besuchen eine Grundschule, wie viele eine Oberschule?
3. Welche Grundschulen und welche Oberschulen sind das und wie verteilen sich diese Schülerinnen und Schüler zahlenmäßig auf diese Schulen?
4. Warum erfolgt die Schließung der Unterkunft fast 3 Wochen vor Beginn der Sommerferien?
5. Was hat das Schulamt unternommen, um die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft auf den Beginn der Sommerferien zu verschieben und damit eine reibungslose Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahresende sicherzustellen?
6. Ist die Beschulung der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zu jedem Zeitpunkt bis zum Schuljahresende gewährleistet?
7. Werden Schülerinnen und Schüler nach der Schließung der Gemeinschaftsunterkunft bis zum Schuljahresende weiterhin an ihren derzeitigen Schulen unterrichtet?
8. Sofern dem so sein sollte, wie viele von ihnen sind Grundschülerinnen und Grundschüler, wie viele Oberschülerinnen und Oberschüler?
9. Wie gewährleistet das Schulamt, dass diese Schülerinnen und Schüler, z. B. vom Ankunftszentrum Tegel aus, an den verbleibenden Schultagen ihre Schule erreichen können und ist dafür ggf. ein Busshuttle vorgesehen?
10. Werden Schülerinnen und Schüler nach der Schließung der Gemeinschaftsunterkunft bis zum Schuljahresende anderweitig, also außerhalb ihrer derzeitigen Schulen, unterrichtet?
11. Sofern dem so sein sollte, wie viele von ihnen sind Grundschülerinnen und Grundschüler, wie viele Oberschülerinnen und Oberschüler und wo erfolgt jeweils ihre Beschulung?
12. Wie und wo erfolgt die Beschulung aller betroffenen Schülerinnen und Schüler mit Beginn des Schuljahres 2024/25?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1. – 3.
In der Einrichtung sind 68 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter gemeldet. Die Schülerinnen und Schüler besuchen, sofern Elternwunsch und Platzkapazität dies zulassen, Schulen in der näheren Umgebung. Eine detailliertere Auswertung nach konkreten Schulen kann aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden.
Zu 4. – 6.
Dem Bezirksamt obliegen weder Betrieb noch Schließung der Unterkunft. Zu den erfragten Sachverhalten liegen hier keine Erkenntnisse vor. Die Beschulung der schulpflichtigen Kinder ist zu jedem Zeitpunkt bis zum Schuljahresende gewährleistet.
Zu 7., 8., 10 – 12.
Nach einer Schließung der Gemeinschaftsunterkunft werden die Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahresende grundsätzlich nicht außerhalb ihrer derzeitigen Schulen unterrichtet. Es können alle Schülerinnen und Schüler auch bei einem Umzug innerhalb Berlins den Schulplatz an der jeweiligen Regelschule behalten. Dies hängt jedoch von der individuellen Entscheidung der Eltern ab und richtet sich gewöhnlich nach Faktoren wie gewachsenen persönlichen Bindungen, Schulweg, Schulprogramm und -profil sowie Alter und Jahrgangsstufe. Dies gilt auch für eine Beschulung der heute in der Gemeinschaftsunterkunft Alfred-Randt-Straße gemeldeten Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2024/2025.
Zu 9.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Allen Schülerinnen und Schülern steht ein kostenloses Schülerticket zur Verfügung, mit welchem sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können.
