Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?
Die Unterlagen zur Briefwahl können bereits jetzt beantragt werden! Jedoch dauert die Verschickung noch, da zunächst feststehen muss, welche Kandidaten in den Wahlkreisen nominiert werden.
Wo kann ich die Briefwahl beantragen?
Beim Wahlamt in der Ostendstraße 25, 12459 Berlin oder unter der folgenden E-Mail: briefwahl@ba-tk.berlin.de
Was ist notwendig zur Beantragung?
Für einen Antrag ist nicht viel notwendig: Sie können sie online beantragen, mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, als formlosen Antrag per Post, Fax oder E-Mail oder vor Ort abholen.
Bei einem Antrag sollten folgende Angaben aufgeführt werden: Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum.
Wichtig! Bei einem Antrag per Post oder Fax muss dieser unterschrieben werden, bei einer E-Mail entfällt dieser Schritt!
Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Dies wird dauern. Denn auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen müssen die Parteien zugig ihre Kandidaten aufstellen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann nach jetzigem Informationsstand erst ab dem 10.02.2025 erfolgen.
Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abgegeben haben?
Bis Freitag, den 21. Februar, sollten die Unterlagen zurückgeschickt oder
beim örtlichen Wahlamt abgegeben werden.
Wann ist die Briefwahlstelle geöffnet?
Die Briefwahlstelle wird von Montag, den 10.02.25 bis Freitag, den 21.02.25 geöffnet sein:
Montag – Samstag: 8 – 19 Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten:
Sonntag, den 16.02.25: 10 – 15 Uhr
Freitag, den 21.02.25: 8 – 15 Uhr
Bitte vermeide diese Fehler!
- Der Wahlbrief kommt zu spät an – also nach 18 Uhr am Wahlsonntag
- Es liegt kein Wahlschein mit der eidesstattlichen Versicherung im Wahlbrief
- Der Wahlschein ist ungültig, weil die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung fehlt
- Der Stimmzettel fehlt
- Die Briefumschläge sind nicht zugeklebt
- Es wurde ein normaler Briefumschlag anstelle der ausgehändigten Briefumschläge verwendet
- Ein Umschlag enthält deutlich fühlbare Gegenstände