1. Wann und wie oft hat das Bezirksamt die Einhaltung des Nachtflugverbotes am Flughafen BER und die konsequente Umsetzung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) geprüft?
2. Bei welchen zuständigen Stellen hat sich das Bezirksamt nachdrücklich für die Ausweitung des derzeit bestehenden Nachtflugverbots und die konsequente Einhaltung des Lärmschutzes im Interesse der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt?
3. Welche Informationen bzw. Messwerte (z. B. aus der Messwertstelle Müggelheim) sind dem Bezirksamt bekannt, wonach der Fluglärm über den Ortsteilen Müggelheim, Schmöckwitz und Karolinenhof in den letzten Monaten stark zugenommen hat, der einerseits durch das Sinken der Flughöhe der Flugzeuge und andererseits durch die zu beobachtenden stark erhöhten Flugbewegungen am BER verursacht wird?
4. Welche Beschwerden haben die Bürgerinnen und Bürger über den stark zugenommenen Fluglärm durch den BER beim Bezirksamt in diesem Jahr bereits eingereicht?
5. Welche Informationen sind dem Bezirksamt bekannt, wie sich der Bodenrichtwert der Grundstücke im Bezirk durch den stark zugenommenen Fluglärm durch den BER eventuell verändert?
6. Wie wirkt sich der zugenommene Fluglärm eventuell auf die neue Berechnung der Grundsteuer für die Grundstückseigentümer /-innen aus?
Zu 1., 3. und 6.
Diese Fragen müssen an die jeweils zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin gerichtet werden.
Zu 2.
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage SchA IX/0266 „Ausweitung des Nachtflugverbotes am BER“ verwiesen (siehe anbei). Herr Bezirksbürgermeister Igel und Frau Bezirksstadträtin Dr. Leistner setzen sich in der erwähnten Gremienarbeit sowie auf in den verschiedenen politischen Ebenen weiterhin für das generelle Nachtflugverbot im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr ein.
Zu 4.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick erreichte nur wenige Beschwerden zum Fluglärm. Diese werden statistisch nicht erfasst.
Zu 5.
In seinem aktuellen Immobilienmarktbericht 2022/2023 (Stand: 31.07.2023) legt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin auf Seite 32 dar, dass in Bezug auf den Flughafen BER auch weiterhin keine besonderen Auffälligkeiten bei den flughafennahen Bodenrichtwertzonen beobachten werden können. Die Entwicklung der Bodenrichtwerte in diesen Bereichen folgt vielmehr dem allgemeinen Trend.
In der dortigen Abbildung 26 wird die Entwicklung u.a. von fünf im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Bodenrichtwertzonen in dem Zeitraum vom 01.01.2010 bis 01.01.2023 dargestellt. Es handelt sich um Bodenrichtwertzonen in den Ortsteilen Schmöckwitz, Altglienicke, Müggelheim, Bohnsdorf und Rahnsdorf. Zum Vergleich werden Bodenrichtwertzonen dargestellt, die weiter vom Flughafen BER entfernt liegen, z.B. in Nikolassee und Niederschönhausen. Sie alle zeigen einen ähnlichen konjunkturellen Trend auf, der sich tendenziell bis ca. 2015 seitwärts, dann nach oben und seit dem 01.01.2022 wieder seitwärts bewegt. Eine Auswirkung eines zunehmenden Fluglärms auf die Höhe der Bodenrichtwerte in flughafennahen Bodenrichtwertzonen kann somit nicht festgestellt werden.
