Für einen sicheren Jahreswechsel: Gezielte Regulierung von Silvesterfeuerwerk in Treptow-Köpenick

Gemeinsamer Antrag mit der Einzelverordneten Pia Voltz (Volt), Die Linke und Bündnis90/ Die Grünen

Das Bezirksamt wird ersucht, in Ausübung der Befugnisse nach § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) für den Bezirk Treptow-Köpenick geeignete Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 festzulegen. Dies kann ergänzend zu § 23 Abs. 2 1. SprengV passieren, der das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen bereits untersagt.

Parallel dazu soll das Bezirksamt prüfen, inwieweit im Bezirk spezifische ausgewiesene Böllerzonen eingerichtet werden können (z. B. große Plätze, Freiflächen), auf denen Bürgerinnen und Bürger handelsübliche Feuerwerkskörper in kontrollierter Umgebung abbrennen können.

Das Bezirksamt wird gebeten, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über die ausgewiesenen Verbots- und Böllerzonen sowie über geltende Schutzvorschriften zu informieren.

Begründung:

Die gesetzlichen Grundlagen sehen bereits klare Einschränkungen für die Verwendung von Silvesterfeuerwerk vor und geben dem Bezirk die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr regulierend einzugreifen:

• Nach § 23 Abs. 1 1. SprengV ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.

• Nach § 23 Abs. 2 1. SprengV ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen generell untersagt.

• Nach § 24 Abs. 1 1. SprengV haben die örtlichen Ordnungsbehörden die Befugnis, das Abbrennen von Feuerwerk an bestimmten Orten zu verbieten oder einzuschränken, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen zu erwarten sind.

Der Wunsch nach einer stärkeren Regulierung wird durch die öffentliche Meinung gestützt. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage wünscht sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger (59% der Befragten) ein generelles Verbot oder die ausschließliche Zulassung von professionellem Feuerwerk (Quelle: Statista).

Dieser Antrag zielt auf einen ausgewogenen Ansatz ab: Einerseits werden durch gezielte Verbotszonen Gefahrenschwerpunkte und schützenswerte Bereiche befriedet. Andererseits bieten ausgewiesene Böllerzonen eine legale und sichere Alternative für diejenigen, die die Tradition des Feuerwerks beibehalten möchten. Eine umfassende und rechtzeitige Kommunikation dieser Zonen ist entscheidend für die Akzeptanz und Wirksamkeit der Maßnahmen und trägt maßgeblich zu einem sichereren Jahreswechsel für alle bei.

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