Warum wurde in der Wendenschloßstraße zwischen Wendeschleife und Haus Nr. 440 ein Halteverbot von 22.00 – 7.00 Uhr angeordnet?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Die Maßnahme wurde durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angeordnet, da sie der Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs dient. Gegenüber der Haltestelle wird aufgrund der Schleppkurve (Schwenkbereich des Busses) ein Haltverbot benötigt.
