Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Treptow-Köpenick hatten zum Beginn des Schuljahres 2026/27 zunächst keinen Platz an einer weiterführenden Schule und wie viele konnten inzwischen versorgt werden?
2. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung, um fehlende Schulplätze im Bezirk zu schaffen und längere Schulwege für betroffene Schülerinnen und Schüler zu vermeiden?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Das Verfahren zum Übergang in die Jahrgangsstufe 7 für das Schuljahr 2026/27 konnte erfolgreich und fristgerecht abgeschlossen werden. Allen Schülerinnen und Schülern konnte ein Schulplatz angeboten beziehungsweise zugewiesen werden. Dies umfasst auch Zuzüge und Nachmeldungen während der Sommerferien. Auch die zuletzt eingegangenen Einzelfälle, z. B. kurzfristige Zuzüge, konnten inzwischen mit einem Schulplatzangebot versorgt werden.
Zu 2.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick arbeitet in enger Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kontinuierlich daran, die Schulplatzkapazitäten bedarfsgerecht auszubauen und eine möglichst wohnortnahe Schulplatzversorgung sicherzustellen.
Hierzu zählen insbesondere die Erweiterung bestehender Schulstandorte, die Errichtung neuer Schulen sowie schulorganisatorische Maßnahmen. Zum Schuljahr 2026/27 konnten durch die Oberschulstandorte Kalker Straße, Eisenhutweg sowie die Erweiterung der Wilhelm-Bölsche-Schule knapp 1.650 zusätzliche Oberschulplätze geschaffen werden. Durch weitere geplante Maßnahmen sollen zusätzliche Schulplatzkapazitäten geschaffen und bestehende Angebote bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Zur Vermeidung langer Schulwege hat sich der Rat der Bürgermeister auf Initiative des Bezirks Treptow-Köpenick bereits in den Jahren 2023 und 2026 mit Beschlüssen für eine Überarbeitung des Übergangsverfahrens ausgesprochen.
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 15/2025 zum Übergang in die Jahrgangsstufe 7 sowie der gesamtstädtischen Koordinierung gemäß § 105 Absatz 4 Schulgesetz Berlin setzt das Bezirksamt die erforderlichen Verfahrensschritte zur Sicherstellung der Schulplatzversorgung und Erfüllung der Schulpflicht um. Hierzu zählen insbesondere überbezirkliche Abstimmungen, Schulplatzkonferenzen und Bezirksgespräche sowie die vorgesehenen Verfahrensschritte zur gesamtstädtischen Schulplatzzuweisung und -planung.
Die Einschulungsbereiche der Grundschulen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um eine möglichst wohnortnahe Schulplatzversorgung sicherzustellen. Grundlage für die mittel- und langfristige Sicherung und Erweiterung der Schulplatzkapazitäten bildet der Schulentwicklungsplan 2027–2031. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau der Kapazitäten an weiterführenden Schulen.
Diese schriftliche Anfrage wurde von unserem Bezirksverordneten Alexander Freier-Winterwerb gestellt.
