Das Bezirksamt wird ersucht, das Konzept der „Stillen Stunde“ als freiwillige Maßnahme sensorischer Barrierefreiheit im Einzelhandel in Treptow-Köpenick aktiv bekannt zu machen und seine Einführung im Bezirk zu unterstützen. Gewerbetreibende sollen unterstützt werden, auf freiwilliger Basis reizärmerer Einkaufszeitslots einzuplanen. Beispiele dafür sind insbesondere Hinweisen auf niedrigschwellige Maßnahmen wie reduzierte Musik und Durchsagen, möglichst geringere Kassengeräusche, zurückhaltendes Wareneinräumen sowie gut sichtbare Information für Kundinnen und Kunden.
Dazu soll das Bezirksamt insbesondere über die bezirkliche Wirtschaftsförderung, den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie geeignete bezirkliche Netzwerke Informationen zum Konzept der „Stillen Stunde“ an Gewerbetreibende, Einkaufszentren, Filialunternehmen, Marktbetreibende und Standortgemeinschaften im Bezirk weitergeben.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass freiwillige sensorische Barrierefreiheit im Einzelhandel stärker unterstützt, sichtbar gemacht und mit bestehenden Inklusions- und Wirtschaftsnetzwerken verknüpft wird.
Dabei soll zudem geprüft werden, ob durch ein wiederkehrendes Zeitfenster sowie die Initiierung von Qualifiziert begleitenden Pilotprojekten mit einzelnen Handelsstandorten eine bessere Sichtbarkeit und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden erreicht werden kann.“
Begründung:
Einkauf ist essentieller Alltagsbestandteil. Für Menschen mit Neurodivergenzen, anderen sensorischen Verarbeitungsbesonderheiten, psychischen Belastungen oder besonderer Reizempfindlichkeit kann der Besuch eines Geschäfts jedoch mit erheblichem Stress verbunden sein. Helles Licht, Hintergrundmusik, Lautsprecherdurchsagen, Kassengeräusche, Enge und Unruhe können dazu führen, dass Einkaufen vermieden oder nur unter großer Belastung bewältigt wird, was wiederum auch wirtschaftlichen Schaden versuchen kann.
Die „Stille Stunde“ ist eine einfache, freiwillige und niedrigschwellige Möglichkeit, darauf zu reagieren. Bundesweit beteiligen sich bereits diverse Einzelhandelsbetriebe. Die Initiative verweist auf positive Erfahrungen bei Inklusion, Kundenzufriedenheit, öffentlicher Wahrnehmung und positiven Rückmeldungen der Mitarbeitenden. Auch aus der Praxis des Einzelhandels gibt es Hinweise, dass Inklusion Kundinnen und Kunden bindet und für Unternehmen Chancen eröffnet, zum Beispiel durch das Gewinnen neuer Kundschaften.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um neue Pflichten für den Einzelhandel, sondern um Information, Sensibilisierung und freiwillige Mitwirkung. Die Maßnahme ist pragmatisch, kostengünstig und sofort umsetzbar. Zugleich sendet sie ein klares Signal: Teilhabe endet nicht an der Ladentür, und Barrierefreiheit ist umfassend zu verstehen.
