Tempo 30 auf der Fürstenwalder Allee in unmittelbarer Nähe zum Seniorenwohnheim

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, auf der Fürstenwalder Allee zwischen der Hausnummer 322 und der Ampelanlage an der Fürstenwalder Allee 341 eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingerichtet wird.

Begründung:

In der Fürstenwalder Allee 322 befindet sich ein Seniorenwohnheim, dessen Bewohner*innen in ihrer Mobilität häufig eingeschränkt sind. Viele von ihnen überqueren regelmäßig die Straße – sei es für Arztbesuche, Einkäufe oder Wege zum öffentlichen Nahverkehr. Weiter stadtauswärts befindet sich auf Höhe der Ampelanlage Fahlenbergstraße die Stephanusstiftung, bei der viele Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leben und betreut werden. Auch sie nutzen den Straßenraum täglich, etwa auf dem Weg zum Supermarkt oder bei begleiteten Ausflügen.

Der Abschnitt zwischen diesen beiden Einrichtungen wird derzeit häufig – insbesondere stadtauswärts – zum starken Beschleunigen genutzt, was die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigt. Für die genannten Personengruppen entsteht dadurch ein erhöhtes Risiko, insbesondere beim Überqueren der Straße. Trotz vorhandener Querungshilfen und einer Ampelanlage reicht die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aus, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.

Eine durchgehende Tempo-30-Zone in diesem Bereich würde einen wirksamen Beitrag zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmender leisten und ist mit den Zielen der Berliner Mobilitätswende und der Förderung barrierefreier, sicherer Mobilität für alle voll vereinbar.