Tempo 30 auf der Straße am Seegraben SchA IX/0658

Aus welchem Grund sind die 30 km/h auf der Straße “Am Seegraben” (B 96a) immer noch angeordnet?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Die Straße Am Seegraben (B 96 a) befindet sich im StEP-Netz (Stadtentwicklungsplan Netz) und somit im Zuständigkeitsbereich der zentralen Straßenverkehrsbehörde bei der
Senatsverwaltungsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Eine Recherche ergab, dass in Höhe der Brücke „Am Falkenberg“ Tempo 30 durch die zuständige zentrale Verkehrsbehörde angeordnet wurde. Im Zuge des Umbaus der Straße zwischen Grünauer Kreuz und A 117 wurde das Brückenbauwerk über die Straße am Falkenberg nicht neu gebaut. Dies hatte zur Folge, dass die neue, breitere Fahrbahn der B 96, jetzt Straße „Am Seegraben“, nicht mehr zur vorhandenen Breite der Brücke passt. Das heißt, es ergibt sich eine schmalere Stelle (Fahrstreifenverengung) bei der Brückenüberfahrt, so dass die Geschwindigkeit dort auf Tempo 30 reduziert wurde.
Nachfragen zur Begründung sind an den Senat zu richten.