Unsere Anträge im Januar 2024

Zugang zur Straßenbahnhaltestelle auf der Edisonstraße

interfraktionell mit Die Linke, B’90/Grüne

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Straßenbahnhaltestelle Rummelsburger Straße/Edisonstraße auf der Fahrseite Richtung Schöneweide wieder ein Zugang zum Haltestellenbereich auf Höhe der Fuststraße geschaffen wird, so wie er vor den jüngsten Baumaßnahmen bestanden hat.

Begründung:

Vor den vergangenen Baumaßnahmen konnte man den Haltestellenbereich auf Höhe der Fuststraße betreten. Dieser Zugang wurde nach dem Neubau des Gleisbettes geschlossen. Die einzigen Zugänge zum Haltestellenbereich befinden sich nun an den Enden der Haltestelle, während die Bahnen im mittleren Bereich halten. Insbesondere für diejenigen, die vom Einkaufen in den angrenzenden Supermärkten mit der Straßenbahn fahren wollen, bedeutet das einen langen Umweg. Dies stellt nicht nur, aber vor allem für ältere Menschen eine Mehrbelastung dar, die beseitigt werden kann, wenn der vorherige Zustand wiederhergestellt wird.

Gegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) wirksam vorgehen

interfraktionell mit Die Linke, B’90/Grüne

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass flächendeckend Mietpreisüberhöhungen verfolgt und geahndet werden können. Dazu sollte ein berlinweit einheitliches Musterverfahren eine entsprechende Personalbereitstellung vereinbart werden. Des Weiteren sollten auf der Website des Bezirksamtes Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren unter Berücksichtigung des § 5 Wirtschaftsstrafrecht bereitgestellt werden.

Begründung

Der § 5 Wirtschaftsstrafrecht definiert den Ordnungswidrigkeitsbestand von unangemessenen, zu hohen Mieten. Bisher wird diese Ordnungswidrigkeit bundesweit kaum verfolgt. Insbesondere, da Mieterinnen und Mieter darlegen müssen, dass der Vermietende eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt hat, und der Nachweis als schwerlich erbringbar gilt. Dass die Vorschrift auch in ihrer jetzigen Form nicht faktisch ins Leere läuft und rechtssicher Anwendung finden kann, zeigt ein Verfahren in Hessen. Das Amtsgericht in Frankfurt am Main hat den Tatbestand und die Beweislage dafür zusammengefasst und die Erfüllung des Tatbestandes festgestellt, die die Bußgeldverhängung bestätigt. Das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Urteil bestätigt. Die im Frankfurter Verfahren angewandten Maßstäbe sollten in den Berliner Bezirken übernommen werden, nachdem sie sich als rechtssicher erwiesen haben. Insbesondere sollte der Mietspiegel als Kriterium zu Feststellung einer überhöhten Miete herangezogen werden. Nach einem einheitlichen Berlin-weiten Verfahren könnten sich die notwendigen zusätzlichen Stellen bei den Bezirksämtern durch die Bußgelder weitgehend selbst finanzieren. Es wäre aber vor allem ein zusätzliches Instrument, um Betroffene vor überhöhten Mieten zu schützen.

Kostenlose Mieterberatung evaluieren und bedarfsgerecht ausbauen

interfraktionell mit Die Linke, B’90/Grüne

Das Bezirksamt wird ersucht, das Angebot zur kostenlosen Mieterberatung in diesem Jahr zu evaluieren und das Ergebnis der Evaluation mit den zuständigen Ausschüssen der BVV zu diskutieren. Die Mieterberatung sollte bedarfsgerecht ausgestattet sein, d. h. erforderlichenfalls ausgebaut werden.
 
Begründung:
 
 Für die kostenlose Mieterberatung in den Bezirken werden durch den Senat finanzielle Mittel bereitgestellt. Ein Ausbau des Angebotes zur kostenlosen Mieterberatung scheint auf Grund der Entwicklung bei den Mieten, hier u. a. Erhöhung der Mieten und der Betriebskosten sowie Kosten durch energetische Sanierungen, notwendig zu sein. Für die Zukunftsfähigkeit des Angebots braucht es eine Evaluation inklusive Bedarfsermittlung. Die aktuellen Mieterberatungen finden zurzeit im Rathaus Treptow und im Kosmosviertel statt. Angesichts des steigenden Bedarfs sollten die zukünftigen Mieterberatungen an zusätzlichen Orten stattfinden, hierfür bieten sich zum Beispiel die Kiezklubs an.