Unsere Anträge im Juli 2025

QR-Codes auf Spielplätzen - Kinderschutz in sozialen Netzwerken fängt auf dem Spielplatz an

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Modellprojekt ins Leben zu rufen, in dem gut frequentierte Spielplätze im Bezirk ausgewählt werden, um dort QR-Codes nach dem Beispiel der Stiftung „Kinderschutz Schweiz“ auf Spielgeräten angebracht werden. Zusätzlich sollen auch Hinweisschilder im Aufenthaltsbereich aufgestellt werden. Während der Modellphase soll die Zahl der QR-Code Aufrufe registriert werden.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie viel das Modellprojekt kosten und über welche Mittel dies finanziert werden kann.

Begründung:

Gemäß dem Artikel 16 der UN-Kinderkonvention haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre. Dies schließt auch das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung ein. Fotos des eigenen Kindes sind schnell gemacht, als Erinnerung für die Großeltern oder auch als Beitrag auf sozialen Netzwerken. Die möglichen Folgen und die Reichweite sind dabei kaum bewusst. Um Eltern für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und Kinder nicht schutzlos darzustellen, soll zukünftig beim Foto-Knipsen auf dem Spielplatz eine Warnung erscheinen. Dies geschieht durch aufgeklebte QR-Codes, die beim Foto-Knipsen automatisch erfasst werden. Über den QR-Code erhält man einen kurzen eingeblendeten Warnhinweis und wird, wenn man das aktiviert, auf eine Präventionsseite weitergeleitet, die rund um das Thema Kinderfotos im Netz informiert.

Nachhaltige Wahlwerbung – Begrenzung der Plakatierung zur AGH- und BVV-Wahl 2026 in Treptow-Köpenick

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis90/ Die Grünen und die Linke

Das Bezirksamt wird ersucht:

1. Zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick im Herbst 2026 wird die Anzahl der durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zu genehmigenden Wahlplakate auf 2.000 Plakate pro Partei und auf 300 Plakate pro parteiunabhängige Einzelbewerber*innen begrenzt.
2. Die Genehmigungsbehörde stellt identifizierende Etiketten aus, die den Parteien bzw. Einzelbewerber*innen zugeordnet sind. Diese sind gut sichtbar auf jeder Plakatvorderseite in einer Ecke anzubringen.
3. Der Zeitraum für den vollständigen Rückbau der Wahlplakate wird auf zwei Wochen nach dem Wahltermin verlängert.
4. Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass berlinweit vergleichbare Regelungen zur Begrenzung der Wahlplakatierung geschaffen werden.

Begründung:

Die Bundestagswahl im Februar 2025 hat erneut deutlich gemacht, dass es insbesondere in dicht besiedelten Bereichen des Bezirks zu massiver Überplakatierung und zahlreichen Verstößen gegen die geltenden Regelungen gekommen ist. Diese führen regelmäßig zu:
1.    erheblichem Verwaltungsaufwand und Personalbindung in Ordnungsamt und Straßen- und Grünflächenamt,
2.    langen Rückbauzeiten – oft über mehrere Wochen nach der Wahl hinaus,
3.    und einer unnötigen Belastung des öffentlichen Raums.

Darüber hinaus steht der tatsächliche werbliche Nutzen von Großflächenwahlplakatierung zunehmend in keinem Verhältnis mehr zum Materialeinsatz und den ökologischen Folgen. Ressourcen werden in erheblichem Umfang für einen sehr kurzlebigen Zweck eingesetzt, häufig ohne Recyclingmöglichkeit.

Andere Kommunen – insbesondere im angrenzenden Brandenburg – haben bereits erfolgreich praktikable Obergrenzen eingeführt, die in Ortssatzungen geregelt sind. Berlin verfügt bisher über keine vergleichbare Regelung.
Mit dieser Maßnahme möchten wir als Bezirk zu einer umweltfreundlicheren, faireren und effizienteren Wahlwerbungskultur beitragen – und ein klares Signal setzen für nachhaltigen Umgang mit öffentlichen Flächen.