Kreisverkehr statt Kreuzung: Knotenpunkt An der Wuhlheide zukunftsfähig gestalten
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuplanung der Kreuzung Treskowallee / An der Wuhlheide / Edisonstraße / Rummelsburger Landstraße auch die Möglichkeit eines Kreisverkehres mit in die Betrachtung aufgenommen wird.
Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Straßenbahntrasse zwischen dem FEZ und Ostkreuz entlang der Straße An der Wuhlheide/ Rummelsburger Landstraße bis zur Anschlussstellen Blockdammweg in den ÖPNV-Bedarfsplan mit aufgenommen und mit den Planungen begonnen wird.
Begründung:
Mit dem Abriss der Brücke über die Treskowallee hat der Senat beispiellos gezeigt, dass Berlin auch Schnelligkeit funktionieren kann, wenn es notwendig ist. Bereits in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen und Umwelt- und Naturschutz am 27.05.2025 wurde berichtet, dass nun mit der umgehenden Neuplanung der Kreuzung An der Wuhlheide / Edisonstraße / Treskowallee / Rummelsburger Landstraße begonnen wird. Diese Planungen sollten mit dem Ziel verbunden sein, die Kreuzung für die heutigen und künftigen Verkehrsbedarfe zu ertüchtigen. Dem Umweltverbund aus öffentlichem Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr sollte dabei klarer Vorrang eingeräumt werden, in dem u.a. der Rad- und Fußverkehr mit einer Brücke über den Knotenpunkt geführt wird.
Der Knotenpunkt selbst sollte, als Kreisverkehr gestaltet werden, denn Städte, wie u.a. Leipzig, Karlsruhe, Basel und Wien zeigen, dass Kreisverkehre mit Straßenbahnen kombinierbar und mit guter Planung sogar leistungsfähiger und bisherige konfliktreiche Ampelkreuzungen entschärfen können. Voraussetzung ist eine klare Vorrangregelung (z. B. Straßenbahn hat Vorfahrt im Kreis), häufig über Signalanlagen oder bauliche Trennung.
Oberschöneweide ist darüber hinaus in den letzten Jahren stark gewachsen. Mit einer Straßenbahnverbindung vom FEZ bis hin zur Anschlussstelle Blockdammweg und den damit verbundenen Lückenschluss werden Köpenick, Schöneweide und das ehemalige Rundfunkgelände in der Nalepastraße sowie das gesamte Köpenicker Straßenbahnnetz besser angeschlossen und die Anbindung für Veranstaltungen im FEZ, in der Parkbühne Wuhlheide sowie im Stadion An der Alten Försterei verbessert.
Buslinie 165/265 sichern – Temporäre Busspur auf der Puschkinallee einrichten
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung einer temporären Busspur auf der Puschkinallee stadtauswärts zwischen Bouchestraße und Elsenstraße einzusetzen.
Begründung:
Durch die Baustelle auf der Straße am Treptower Park zwischen Bouchestraße und Elsenstraße und der Elsenbrücke sowie der allgemein angespannten Verkehrssituation im Treptower Park sind die dort verkehrenden Buslinien 165 und 265 stark betroffen und in großem Maße unzuverlässig.
Besonders betroffen ist das Nadelöhr auf der Puschkinallee zwischen Bouchestraße und Elsenstraße. Hier kommt es zur Rushhour morgens und am Nachmittag zu erheblichen Stausituationen, die den Busverkehr erheblich einschränken.
Das Teilstück der Puschkinallee zwischen Bouchestraße und Elsenstraße ist ca. 300m lang. Hier besteht ab der Hausnummer Puschkinallee 48 ein absolutes Halteverbot. Hier beginnt eine Linksabbieger Spur. Parken ist in dem Bereich davor auf einer Strecke von ca. 150m erlaubt. In diesem Bereich kommt es wegen der Verkehrsüberlastung zu den größten Verzögerungen, da die Straße lediglich einspurig ist. Weniger als 10 PKW blockieren so volle Busse mit mehr als 50 Fahrgästen. Häufig kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrgäste darauf bestehen auf der Straße aussteigen zu wollen.
In der Phase bevor die Straße „Am Treptower Park“ zwischen Bouchestraße und Elsenstraße nicht stadtauswärts genutzt werden kann, sollte auf dem genannten Teilstück der Puschkinallee eine Busspur eingerichtet werden. So kann die Buslinien 165 und 265 deutlich verlässlicher gestaltet werden.
Frauenbeirat
Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung eines Frauenbeirats für Treptow-Köpenick zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Der Beirat soll als beratendes Gremium die bezirkliche Gleichstellungspolitik begleiten und stärken.
Begründung:
Ein Frauenbeirat bietet Raum für strukturierten Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. In anderen Bezirken hat sich dieses Modell als wirkungsvolle Ergänzung zur Gleichstellungsarbeit etabliert. Es stärkt Perspektivenvielfalt und demokratische Teilhabe.
Maßvolle Entwicklung der ehemaligen Kaserne Hessenwinkel
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes der Kaserne Hessenwinkel an der Fürstenwalder Allee bei der Stadt und Land darauf hinzuwirken, dass das Gebiet maßvoll sowie ökologisch und ökonomisch nachhaltig entwickelt wird. Gleichzeitig sollte eine weitere Nachverdichtung im städtebaulichen Konzept der Bebauung nicht stattfinden, um den offenen Charakter zu erhalten. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht die BVV in alle Entscheidungsprozesse einzubinden.
Begründung:
Berlin braucht dringend Wohnungen. So ist auch das Wohnbauprojekt der Stadt und Land ein wichtiger Baustein zu mehr Wohnraum in Berlin und ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig muss bei solchen Projekten immer die Bevölkerung mitgenommen werden.
Das Areal des Bebauungsplan 9-100 VE selbst liegt zwischen Bäumen in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer gewachsenen, kleinteiligen Wohnstruktur mit Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie niedrig gebauten Neubauwohnungen. Gleichzeitig stärkt und fördert eine maßvoll und ökologisch gehaltene Bebauung die Wohn- und Lebensqualität im neuen Quartier. Die beizubehaltende offene Bauweise wiederum fördert nachbarschaftliche Beziehungen, vermeidet übermäßigen Schattenwurf sowie Einsicht in benachbarte Grundstücke und reduziert die Lärmentwicklung.
Hitzeschutz für alle
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Flyer zu entwerfen, der die wichtigsten Maßnahmen zum Hitzeschutz aufführt sowie über einen QR-Code verfügt, der auf die Webseite zum Hitzeschutz im Bezirksamt Treptow-Köpenick verweist. Dieser Flyer sollte vornehmlich, nicht ausschließlich, in den Einrichtungen im Bezirk für Seniorinnen und Senioren, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung sowie Wohnungs- und Obdachlose ausgelegt werden. Bei der Gestaltung des Flyers sollte auch auf barrierearme Zugänglichkeit, wie bspw. “leichte Sprache”, geachtet werden.
Begründung:
Ein Flyer mit den wichtigsten Hitzeschutzmaßnahmen und einem QR-Code zur weiterführenden Webseite des Bezirksamts stellt eine kosteneffiziente und zielgruppengerechte Maßnahme dar, um die Resilienz vulnerabler Bevölkerungsgruppen gegenüber hitzebedingten Gesundheitsrisiken zu stärken. Die gezielte Verteilung in entsprechenden Einrichtungen gewährleistet, dass die Informationen die Personen erreichen, die sie am dringendsten benötigen. So würde ein wichtiger Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge im Bezirk Treptow-Köpenick geleistet und die Bemühungen des Bezirks im Bereich des Hitzeschutzkonzepts sinnvoll ergänzt werden. Die Informationen im Flyer sollten niedrigschwellig aufbereitet sein, sodass die Nutzung für alle Menschen gewährleistet ist.
Aktionsplan "Inklusion und Barrierefreiheit“
Das Bezirksamt wird ersucht, einen verbindlichen Aktionsplan “Inklusion und Barrierefreiheit” zu erarbeiten . Grundlagen sollen neben den gesetzlichen Vorgaben insbesondere die Empfehlungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der Fünfte Fortschrittsbericht zur Inklusion und Barrierefreiheit sein.
Dabei sollen auch die Expertise der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie des Behindertenbeirats einbezogen werden. Die Erarbeitung obliegt den zuständigen Fachämtern, die auch für die spätere Umsetzung verantwortlich sind. Das gesamte Verfahren wird vom Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung koordiniert.
Der Aktionsplan soll verbindliche Ziele und konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen formulieren:
- Teilhabe am öffentlichen/politischen Leben
- Erziehung und Bildung
- Kinder und Jugendliche
- Behinderung im Kontext von Migration und Flucht
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Gesundheit und Pflege
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
- Mobilität
- Frauen und Familie
- Kultur, Freizeit und Sport
Der Aktionsplan soll innerhalb von 2 Jahren vorgelegt werden. Die Umsetzung der darin definierten Maßnahmen soll schrittweise innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erfolgen.
Begründung:
Trotz zahlreicher gesetzlicher Vorgaben werden die Themen Inklusion und Barrierefreiheit noch immer nicht vollumfänglich mitgedacht und Maßnahmen umgesetzt. Im Bezirk Treptow-Köpenick leisten einzelne Ämter, Verantwortliche und der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung bereits gute und wertvolle Arbeit, die es nun zu verstetigen, zu festigen und weiterzuentwickeln gilt. Ein Aktionsplan begreift das Thema als Querschnittsthema und hilft, einzelne Ziele koordiniert und planvoll zu erreichen. Andere Kommunen, wie beispielsweise Leipzig oder der Burgenlandkreis, verfügen bereits über Aktionspläne im Bereich Inklusion und Barrierefreiheit, welche die Akteurinnen und Akteure vor Ort bereits maßgeblich unterstützen.
Anwohnende entlasten und Schallschutz am BER auszahlen
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die ausstehenden Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm unbürokratisch an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.
Hierbei sollte die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beauftragt werden, die bereits ermittelten Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß dem individuellen Leistungsverzeichnis der ASE-B an die Anspruchsberechtigten auszuzahlen, sofern diese damit einverstanden sind und auf weitere Beschwerden und Forderungen verzichten.
Begründung:
Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Flughafens BER regelt unter anderem konkrete Schutzziele und Maßnahmen, um Betroffene von Fluglärm zu entlasten und zu entschädigen. Betroffene, bei welchen die Schallschutzkosten weniger als 30% des Verkehrswerts des zu schützenden Objekts betragen, fallen in die Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung
(ASE-B), wobei die Kosten der baulichen Maßnahmen gemäß eines Leistungskatalogs nach Umsetzung erstattet werden. Die Realität zeigt jedoch, dass die bauliche Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen die Betroffenen teils vor erhebliche Probleme stellt und oftmals weitere Kosten entstehen, sodass die Betroffenen die ASE-B nicht umsetzen können, zumal bei Kritik oder Beschwerde über die von der FBB festgelegten Maßnahmen, diese nur bei der FBB vorgelegt werden können. Die Obere Gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg als aufsichtführende Institution fühlt sich nur für „systematische“ Fehler, die einzelne Betroffene aber nicht nachweisen können, verantwortlich. Den Betroffenen bleibt entweder der aufwendige und kostenträchtige Weg vor das OVG oder der faktische Verzicht auf den Schallschutz ihrer Wohnungen.
Der Monatsbericht Januar 2025 der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH verdeutlicht die Missstände in Zahlen. So wurden bislang nur für 5.262 Wohneinheiten die ASE-B ausgestellt sowie nur 662 Wohneinheiten tatsächlich vollständig geschützt. Bei insgesamt 14.750 tagschutzberechtigten Wohneinheiten sind also gerade einmal knapp 5% geschützt.
Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH mittlerweile kommuniziert, dass nach drei Jahren der Erstattungsanspruch für die bauliche Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen verjährt. Das hieße, alle bis Dezember 2022 zugestellten ASE-B verjähren zum 31.12.2025.
Vor dem Hintergrund, dass eine Umsetzung aller Baumaßnahmen bis Jahresende nicht möglich erscheint, um möglichen langen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und um die Anspruchsberechtigten zu entlasten, sollte eine wie im Antrag beschriebene unbürokratische Lösung gefunden werden. Die Kosten für Schallschutz sind zudem bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH einkalkuliert und somit entstehen durch die im Antrag empfohlene Vorgehensweise keine zusätzlichen Kosten.
Gegen den verkehrspolitischen Rückwärtsgang - Kungerkiezblock weiter umsetzen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Das Bezirksamt wird ersucht, die Planung und Umsetzung für den sog. Kungerkiezblock trotz der aktuell gestoppten Finanzierung durch den Senat weiter fortzusetzen.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Einrichtung von Kiezblöcken insbesondere zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Lebensqualität der Menschen, weiterhin finanzielle Mittel vom Senat zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Am Donnerstag, dem 15. Mai 2025, wurde bekannt, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Planung und Finanzierung von Kiezblocks im gesamten Stadtgebiet gestrichen hat.
Diese Entscheidung zeugt nicht nur von einer erschreckenden Ignoranz gegenüber den gravierenden negativen Auswirkungen des derzeitigen Verkehrsaufkommens auf Mensch und Umwelt. Sie zeigt vor allem eine massive Missachtung der breiten Unterstützung vieler Menschen für eine echte Mobilitätswende und dem Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität. Weiterhin werden demokratische Beschlüsse, die zum Teil auf Einwohneranträgen beruhen, ignoriert. Zudem werden die Ergebnisse der intensiven Beteiligung und sorgfältigen Planung der Bezirksverwaltungen in zahlreichen bereits laufenden Kiezblock-Verfahren diskreditiert – so auch im langjährigen Verfahren im Kungerkiez.
Die jährlichen Mittel des Senats zur Straßenunterhaltung in den Bezirken sind ohnehin knapp bemessen. Das ist bedauerlich und zwingt das Bezirksamt einmal mehr zu klaren Prioritätensetzungen. Umso notwendiger ist nun eine deutliche politische Positionierung und die Unterstützung durch die BVV, um die auskömmliche Finanzierung der Umsetzung des gemeinsam mit den Anwohnenden entwickelten Konzepts zu gewährleisten – mit dem Ziel, den dringend notwendigen Rückgang des Durchgangsverkehrs im Kungerkiez zu erreichen.