Unsere Anträge im März 2024

Abberufung eines Bezirksamtsmitglieds

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamtsmitglied, Herr Bernd Geschanowski, wird gemäß §47II der Geschäftsordnung (GO) der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick von Berlin in Verbindung mit § 35 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in geheimer Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung von seinem Amt als Bezirksstadtrat abberufen.

Begründung:
Das Vertrauensverhältnis zur Bezirksverordnetenversammlung war bereits zu Beginn der Wahlperiode durch seine Amtsführung in der letzten Wahlperiode schwer belastet.

In der laufenden Wahlperiode hat Herr Geschanowski dieses Vertrauensverhältnis nicht wiederherstellen können. Eine falsche Prioritätensetzung in Verbindung mit einer verfehlten Personalpolitik und Untätigkeit führen dazu, dass das Ordnungsamt seinen Aufgaben nicht gerecht werden kann. Ende des Jahres 2023 musste wegen seines Missmanagements, eine Haushaltssperre im Ordnungsamt angeordneten werden. Damit war der letzte Punkt überschritten: Es gibt kein Vertrauen mehr in die Amtsführung des Bezirksstadtrates. Und kein Vertrauen mehr, dass er seine Amtsführung verbessert. In der Gesamtschau seines Wirkens ist deutlich geworden, dass er seinem Amt nicht gewachsen ist.

Überdies hat der Bezirk Treptow-Köpenick Stadträte verdient, die sich zweifelsfrei auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und deren demokratisches Selbstverständnis über alle Zweifel erhaben ist.

Weg in die Königsheide vom Königsheideweg

Das Bezirksamt wird ersucht, einen sicheren Weg in die Königsheide vom Königsheideweg zu ermöglichen. Dazu sind bauliche Maßnahmen zu prüfen und zeitnah umzusetzen.

Begründung

Die Zuwegung vom Königsheideweg, neben der Busstation Haushoferstraße, in Richtung Baumschulenweg, ist eine Gefahrenquelle. Der Fußweg (siehe Bild) endet kurz vor dem Eingang in die Königsheide. Nach jedem Regen entsteht regelmäßig eine große und tiefe Pfütze, direkt vor dem Eingang zum Wald. Sie zwingt Menschen, einen großen Bogen, um die Pfütze zu machen. Sie müssen dabei über die viel befahrene Straße gehen.

Der Spielplatz bzw. Sportplatz am Königsheideweg wird aktuell neugestaltet. Die Situation ist insbesondere für Kleinkinder, Familien und Menschen mit Gehbehinderung besonders gefährlich. Nach der Neugestaltung des Spiel- und Sportplatzes ist davon auszugehen, dass der Bereich deutlich stärker frequentiert wird.

Evaluation der neuen Verwaltungshomepages  

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen der Senatskanzlei für einen systematischen Evaluationsprozess der neu eingeführten Homepage-Designs von Landes- und Bezirksverwaltungen einzusetzen. Ein Evaluationsprozess sollte im Rahmen des Smart-City-Prozesses und unter Beteiligung von Expert:innen sowie der Zivilgesellschaft ablaufen. Es ist darauf hinzuwirken, dass eine Weiterentwicklung der Homepage-Templates insbesondere mit Blick auf Schnittstellen im Sinne von erfolgt.

Begründung

Durch einen systematischen Evaluationsprozess soll die Nutzerfreundlichkeit sowie die damit verbundene Barrierefreiheit der neu eingeführten Homepage-Designs analysiert und bewertet werden. Im Rahmen der Digitalisierung soll die Sichtbarkeit und Übersichtlichkeit der Prozesse klar und deutlich sein. Durch die Einbeziehung von Expert:innen sowie der Zivilgesellschaft innerhalb des Smart-City-Prozesses kann sichergestellt werden, dass die neuen Verwaltungshomepages für die Benutzer:innen klar und anwenderfreundlich operieren.

Sanierung des Geh- und Radwegs auf dem Adlergestell  

Das Bezirksamt wird ersucht, den Geh- und Radweg auf dem Adlergestell Höhe Grauammerpfad und dem Hasenlauf zu sanieren. 

Begründung

Der Geh- und Radweg ist immer wieder ausgebessert worden. Dennoch hat er erhebliche Unebenheiten und ist vielmehr ein Flickwerk.

Radfahrende (der Radweg ist von beiden Richtungen auf dieser Fahrbahnseite) achten in der Regel dadurch mehr darauf einen geeigneten Weg über die Fläche zu finden, als auf andere Verkehrsteilnehmer.

Berliner Bezirke an den Erlösen der Stromproduktion von Windenergieanlagen beteiligen

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bezirke, in denen in Zukunft Windenergieanlagen geplant und gebaut werden, an den Erlösen beteiligt und damit unmittelbar davon profitieren können. 

Begründung:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sieht in §6 eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden durch die Anlagenbetreiber vor. Berlin als Stadtstaat ist jedoch selbst die größte Kommune Deutschlands und damit Profiteur dieses Gesetzes. Die Diskussionen um große Windenergieanlagen zeigen jedoch, dass die mit 150m bis 200m großen Windenergieanlagen bei der unmittelbar betroffenen Bevölkerung kritisch gesehen werden. Hinzu kommt, dass bis auf Charlottenburg-Wilmersdorf ausschließlich Außenbezirke, laut der vorliegenden Potenzialanalyse der Senatsverwaltung für Energie, betroffen sind, was folglich zu einer weiteren Debatte Innen- vs. Außenstadt führt. Es ist deshalb zwingend notwendig, dass durch die finanzielle Beteiligung der Bezirke die Akzeptanz der Bevölkerung erhöht wird, wie ein Gutachten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg unterstreicht. Denn dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Akzeptanz der Bevölkerung erhöht wird, wenn es eine verbindliche Beteiligung der Kommunen an den Windenergieanlagen gibt.

Zusagen einhalten – Hauptstadtzulage auch für freie Träger

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) tarifierte Hauptstadtzulage zukünftig auch für die Beschäftigen der freien Träger gilt.

Begründung:

Mit dem neuen TV-L wurde die Hauptstadtzulage tarifiert. Allerdings gilt dieser nur für Beschäftige des Landes Berlin und nicht für Mitarbeitende der Freien Träger, welche insbesondere in den sozialen Berufen, wie bspw. Jugendfreizeiteinrichtungen und Kindertagesstätten beschäftigt sind. Noch kurz vor Jahreswechsel wurde von Seiten der Finanz- und Sozialverwaltung bestätigt, dass es die Hauptstadtzulage auch für die freien Träger geben und sogar rückwirkend gelten soll. Der Rückzieher der Senatsverwaltung für Finanzen ist deshalb ein großer Vertrauensbruch.

Denn die freien Träger haben ebenfalls mit Fachkräftemangel und Fachkräfteabwanderung in besser bezahlte Institutionen zu tun. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass kein Unterschied zwischen Landesbediensteten und Mitarbeitende bei freien Trägern gemacht wird, um diese Benachteiligung endlich aufzuheben. Die Bedeutung der vielfältigen Arbeit der freien Träger muss sich, insbesondere in solchen Entscheidungen, wo es um die finanzielle Gleichberechtigung geht, widerspiegeln.

Gemeinsam gegen Sexismus im Bezirk!

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Bündnis “Gemeinsam gegen Sexismus” des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend beizutreten. Die Veranstaltungen, Materialien und kommenden Ausstellungen sollen dabei allen Führungskräften des Bezirksamtes zur Verfügung gestellt werden bzw. ihre Teilnahme unterstützt werden.

Begründung:

Sexismus ist in unserer Gesellschaft viel weiter verbreitet, als uns bewusst ist. Er begegnet uns täglich und überall – in Medien und Kultur, in der Werbung, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum, in der Politik und vielen weiteren Bereichen. Es geht dabei um Herabwürdigungen aufgrund des Geschlechts, Machtmissbrauch und Grenzverletzungen.

Sexismus ist nicht harmlos und hat Folgen: Er kann zu ungleicher Chancenverteilung und sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt führen.

Dem will das Bündnis “Gemeinsam gegen Sexismus” entschieden entgegentreten. Es wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von diesem gemeinsam mit der EAF Berlin durchgeführt.

Insbesondere die Teilnahme des gesamten Bezirksamtes über die Führungskräfte aller Abteilungen soll sicherstellen, dass der Kampf gegen Sexismus nicht nur aus dem Bereich der Gleichstellungsbeauftragten bearbeitet wird, sondern die Handreichungen etc. breit in jedem Geschäftsbereich gestreut werden.

Keine neuen Unsicherheiten für Zufußgehende und Radfahrende auf der Elsenstraße – Tempo 30 bleibt!

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt dafür einzusetzen, dass auf der Elsenstraße zwischen dem Treptower Park und der Karl-Kunger-Straße weiterhin weiterhin eine ganztägliche Tempo 30-Vorgabe gilt.

Begründung

Aus der Presse war zu Entnehmen, dass durch den Vorstoß der Senatsverwaltung der o.g. Bereich wieder Tempo 50 ausgewiesen werden soll, weil sich die Luftqualität wieder erheblich verbessert hätte.

In einer PM äußerte sich die Verkehrssenatorin wie folgt: “Theoretisch könnten nun auf 34 Straßenabschnitten die Tempo-30-Vorgabe fallen. Für die Luftreinhaltung sind sie nicht mehr erforderlich. Das ist allerdings kein Freifahrtschein. Nur wenn die Verkehrssicherheit es hergibt, nur wenn keine Schule, Kita oder Pflegeeinrichtung am Weg liegt, wird es wieder Tempo-50 heißen.“ (PM vom 02.02.2024: “Die Berliner Luft ist deutlich besser – 34 Tempo-30-Strecken könnten wieder zu Tempo-50-Strecken werden”)

Wir nehmen sie beim Wort und stellen fest, dass es in dem betreffenden Bereich besondere Sicherheitserfordernisse vorlegen, die eine weitere Ausweisung des betreffenden Straßenabschnitts als Tempo 30 notwendig machen.

  • Im unmittelbaren Bereich der Elsenstraße zwischen der Kiefholzstraße und der Unterführung unter dem Bahndamm gibt es zwei Kindertagesstätten (Elsenstraße 25 und Elsenstraße 103). (Bezug zu § 45 Absatz 9 Punkt 6 StVO, sowie zur allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001, in der Fassung vom 22. Mai 2017.
  • Zusätzlich hat der betreffende Straßenabschnitt angesichts seiner Wegeführung, Bauweise und der bestehenden Verkehrsfrequenz drei wesentliche Gefahrenpotentiale für Zufußgehende und Radfahrende.
  • Abbiegende Vorfahrtsstraße Elsenstraße/Einmündung Karl-Kunger-Straße kurz vor und nach einer im engen Takt bedienten Bushaltestelle. Die bestehende Fußgängerquerung durch Häuser und Straßenbäume nur schlecht einsehbar.
  • Unter dem Bahndamm zwischen der Kiefholzstraße und der Beermannstraße verjüngt sich die Fahrbahn recht unübersichtlich von vier auf drei Spuren, davon eine Busspur.
  • Im gesamten Bereich, und ungeachtet der Gefahrenstellen gibt es (bis auf kurze Bereiche unmittelbar vor den Ampeln an den Kreuzungen mit der Kiefholzstraße und der Straße am Treptower Park) im gesamten Bereich dieser Hauptverkehrsstraße keine Radverkehrsanlage (trotz Mobilitätsgesetzt Para. 43)