Unterstützungsbedarfe von Alleinerziehenden SchA IX/0840

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Angebotsvielfalt bzw. die Dichte von Angeboten fürAlleinerziehende im Bezirk?

2. Haben sich die Bedarfe von Alleinerziehenden in den letzten Jahren geändert (gibt es Unterstützungsleistungen / Hilfsangebote, die mehr oder weniger intensiv nachgefragt werden)?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Es gibt für Treptow-Köpenick zwei Beratungsstellen, die sich explizit an Alleinerziehende richten. Der Infopoint für Alleinerziehende ist mit einer Teilzeitstelle von 28 Stunden pro Woche aus dem Bezirkshaushalt finanziert und in Altglienicke verortet. Die Anlaufstelle für Alleinerziehende ist mit einer Teilzeitstelle von maximal 35 Stunden pro Woche von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung finanziert und liegt in Friedrichshagen.

Alleinerziehende müssen folglich lange Fahrtwege von bis zu einer Stunde auf sich nehmen, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Es gibt also trotz der bestehenden Angebote einen großen Bedarf an wohnortnahen und niedrigschwelligen Beratungsangeboten in den jeweiligen Ortsteilen. Gruppenangebote, wie Frühstück für Alleinerziehende, gibt es nur vereinzelt und nur unregelmäßig. Zudem fehlt es an Angeboten für Eltern in hochstrittigen Trennungssituationen sowie an Mediationsangeboten. Für hochstrittige Paare bräuchte es niedrigschwelligen Zugang zu begleitender Rechtsberatung.Es gibt keine Gruppe für alleinerziehende Väter oder auch andere Angebote, die sich explizit an alleinerziehende Väter richten.
Auch Kinder benötigen häufig bei Trennung der Eltern Unterstützung und Beratung. Es gibt in Treptow-Köpenick zwei Gruppen für Kinder in Trennungssituationen, die den Bedarf nicht decken können.

Die Familienberatung CON-RAT bietet für Kinder von acht bis zehn Jahren eine begleitete Gruppe an, die Erziehungs- und Familienberatung bietet eine Gruppe für acht- bis zwölfjährige Kinder an. Das Alter der Trennungskinder liegt aber zum großen Teil zwischen zwei und fünf Jahren. Für dieses empfindsame Entwicklungsspektrum gibt keinerlei Angebote.

Zusammenfassend lässt sich ein Bedarf an einem Ausbau von folgenden Maßnahmen festhalten:
− wohnortnahe Beratungsangebote und Gruppenangebote für Alleinerziehende
− Mediation für hochstrittige Paare in Trennung sowie an einer
− niedrigschwellig zugängliche Rechtberatung

Beratung und weitere Angebote für alleinerziehende Väter. Zudem bedarf es eines
Ausbaus an Gruppenangeboten für Kinder in Trennungssituationen ab Kleinkindalter, um psychische Belastungen oder Erkrankungen zu vermeiden.

Zu 2.
Flexible Kinderbetreuung: Die meisten Alleinerziehenden wollen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Hier scheitert es oftmals an einer flexiblen, den Arbeitszeiten entsprechenden Kinderbetreuung. Das Antragsverfahren für eine ergänzende flexible Kinderbetreuung ist für die Betroffenen sehr komplex. Unabhängig vom Antrag müssen die Alleinerziehenden mit Selbstinitiative ein/e Betreuer/in suchen – dafür haben sie häufig aufgrund ihrer Sorgearbeit keine zeitlichen Ressourcen. Auch das Angebot Mobiler Kinderbetreuungsservices für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten (MoKiS) kann den entsprechenden individuellen Bedarf nicht decken.

Häusliche Gewalt: Es gibt eine deutliche Steigerung an Beratung mit dem Hintergrund der häuslichen Gewalt. Auch nach häuslicher Gewalt hat der Vater meist ein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind oder Kindern. Die Umgangstreffs können diese Familien nicht ausreichend begleiten.

Wechselmodell: Es gibt eine deutliche Zunahme an Beratung zum Thema Wechselmodell. Mütter reagieren skeptisch in Hinblick auf das oft sehr junge Alter des Kindes in Verbindung mit mangelnder Betreuung und Versorgung des Kindes durch den anderen Elternteil vor der Trennung. Mütter schrecken zudem oft vor Anträgen auf alleinige Sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück.

Wohnraum: Mangels Wohnraums müssen immer mehr getrenntlebende Eltern weiterhin zusammenwohnen, was eine sehr belastende Situation aller Beteiligten darstellt und häusliche Gewalt begünstigen kann. Zum Auszug mit den gemeinsamen Kindern benötigt (meist) die Mutter die Zustimmung bzw. Unterschrift des anderen Elternteils, was in hochstrittigen Situationen oftmals verwehrt wird.

Soziale Probleme: Es gibt eine Zunahme an Beratung zur Klärung der Umgänge im Allgemeinen und der Beratung von hochstrittigen Eltern. Seit der Corona Pandemie ist eine deutliche Zunahme sozialer Isolation Alleinerziehender zu beobachten. Auch nicht selten ist der Bedarf an Beratung zum Umgang mit einem suchterkrankten getrennten Elternteil.

Psychische Probleme: Es ist eine Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Alleinerziehenden zu beobachten, nicht selten in Folge erheblicher Überlastung (oder Gewalterfahrung in der Beziehung).

Psychische Auffälligkeiten bei Kindern, die unter der Trennung und/oder Umgangsgestaltung sowie Differenzen der Eltern leiden (Manipulation, Instrumentalisierung) sind vermehrt Thema in der Beratung. Abgenommen haben Beratungen von Bezieher/innen von Transferleistungen sowie Beratungen rund um das Thema Kitaplatzversorgung. Es gibt eine Zunahme von alleinerziehenden Vätern, die Beratung in Anspruch nehmen.