Verkehrsunfall vom 03.11.2025 am Ortseingang in Müggelheim SchA IX/1105

1. Gibt es bereits Maßnahmen des Bezirksamts infolge des am 03.11.2025 tödlichen Verkehrsunfalls an der Kreuzung Müggelheimer Damm / Straße zum Müggelhort?

2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Kreuzung Müggelheimer Damm / Straße zum Müggelhort übersichtlicher zu gestalten, um die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
In Zusammenarbeit mit dem Polizeiabschnitt 36 wurde bei einer Ortsbegehung festgelegt, dass die Führung des Radweges über den Einmündungsbereich der Straße zum Müggelhort rot markiert wird und des Weiteren Fahrradsymbole mit links/rechts-Bepfeilung aufgebracht werden. Diese Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.

Zu 2.
Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt hält es für sinnvoll, das derzeitig vor Ort bestehende Verkehrszeichen VZ205 (Vorfahrt gewähren) durch das Verkehrszeichen VZ206 (Halt. Vorfahrt gewähren) mit Haltelinie zu ersetzen, um die Kraftfahrenden zusätzlich zur Rotmarkierung zu sensibilisieren. Da der Müggelheimer Damm im übergeordneten Straßennetz liegt und damit der verkehrsregelnden Kompetenz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unterfällt, ist von dort eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung vorzunehmen.