Unser Bezirksverordneter Peter Groos fragt:
- Welche bezirklichen bzw. außerbezirklichen behördlichen Belange werden berührt, wenn ein Motorboot von seinem Eigentümer nach dessen Wegzug ohne jede Sicherung auf dem Wasser zurückgelassen wird und sich dieses Motorboot in schlechtem technischen Zustand am privaten Bootssteg des früheren Vermieters am Ufer der Dahme (Frauentog) befindet?
- An welche Stelle sollte sich der frühere Vermieter zuerst wenden, wenn alle Versuche, Kontakt mit dem verzogenen Eigentümer aufzunehmen, gescheitert sind?
Die Antwort des Bezirksamtes findest Du hier.