Windenergieanlagen – auch in Treptow-Köpenick?

Eines der Themen, das uns seit einiger Zeit in der Bezirksverordnetenversammlung beschäftigt, sind große bis zu 230 m hohe Windenergieanlagen (kurz WEA).

Anfang Januar gab die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine sogenannte Potenzialflächenanalyse heraus, die 31 Standorte, darunter auch in unserem Bezirk, in Müggelheim, Schmöckwitz, Rahnsdorf, Friedrichshagen, Köpenick, Oberschöneweide und Plänterwald untersuchte. Das war zunächst überraschend und sorgte für Schlagzeilen, da das mit den Bezirken nicht abgestimmt worden war. Insbesondere die Auswahl der Standorte sorgte für Verwunderung.

Doch der Hintergrund für dieses Vorgehen war schnell ermittelt: Die Bundesregierung hatte Mitte letzten Jahres nach Rücksprache mit den Bundesländern das „Wind-An-Land-Gesetz“ auf den# Weg gebracht. Dieses beinhaltet die Vorgabe, dass jedes Bundesland seinen Beitrag zur Windenergie leisten muss und Berlin bis Ende 2032 0,5 % seiner Fläche – also etwa 446 Hektar – für Windenergieanlagen auszuweisen hat.

Unsere Fraktion erreichten daraufhin viele Anfragen, insbesondere aus Müggelheim, wo im schon von Fluglärm betroffenen Gebiet 230 Meter hohe Windräder direkt in die Flugroute des BER gebaut werden sollen. Hier lohnt nun der Blick in die Potenzialflächenanalyse. Diese hat nämlich alle möglichen Standorte zunächst in zwei Kategorien, Handlungsbereich A und Handlungsbereich B, unterteilt. Im Handlungsbereich B könnten allerdings nur WEA mit der Maximalhöhe von 150 m entstehen. Generell ausgeschlossen wurde das Gewerbegebiet Bohnsdorf mit einer Höhenbegrenzung von 70 Meter aufgrund der Nähe zum BER.

Die anderen Standorte, also auch Müggelheim, wurden einer Konfliktrisikoanalyse mit einer Skala von 1 bis 6 (sehr geringes Konfliktpotenzial bis sich überlagerndes, sehr hohes Konfliktpotenzial) unterzogen. Das Ergebnis: Lediglich Teilflächen der untersuchten Potenzialflächen kommen in Frage. Das sind, Stand heute, Flächen in der Krummendammer Heide zwischen Friedrichshagen und Münchehofe. Anderen Flächen weisen ein zu hohes Konfliktpotenzial auf.

Als SPD-Fraktion ist es uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Treptow-Köpenick an den Windenergieanlagen partizipieren und damit Projekte für bspw. Jugendarbeit gefördert werden können. Wir fordern daher mit einem Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung, dass die unmittelbar betroffenen Bezirke finanziell von den Windenergieanlagen profitieren können, denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sieht in §6 explizit eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden durch die Anlagenbetreiber vor. Allerdings ist Berlin als Stadtstaat ein Sonderfall, ist selbst Kommune – und zwar die größte in Deutschland. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Berlin mit anderen Flächenländern ins Gespräch kommt, denn das Bundesgesetz sieht ausdrücklich vor, dass bis zu 75 % der auszuweisenden Flächen von anderen Bundesländern übernommen werden können.

Eine generelle Ablehnung von Windenergieanlagen ist nicht sinnvoll, da die Kommune, in diesem Fall Berlin, damit ihren Handlungsspielraum aufgibt. Denn der Bundesgesetzgeber hat die Länder verpflichtet, Flächenausweisungen vorzunehmen. Andernfalls droht ein vereinfachtes Baurecht der Anlagenbetreiber im Außenbereich, welches Windenergieanlagen in konflikthafteren Regionen ermöglicht. Auch die Planungshoheit geht damit verloren.

Berlin muss also seine Hausaufgaben machen und die Bezirke direkt an dem Prozess beteiligen. Als erster Schritt muss dazu vom Senat bis Ende Mai 2024 die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden.

Über den Autor:

Manuel Tyx

Stellv. Vorsitzender d. Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt- und Naturschutz
Sprecher für Stadtentwicklung und Bauen

Kontakt: manuel.tyx@spd-fraktion-tk.de