1. Ist dem Bezirksamt die Problematik der Zufahrt zum Seniorenzentrum Sankt Konrad in der Zeppelinstraße 60 in Oberschöneweide bekannt?
2. Welche Maßnahmen wurden bislang geprüft oder bereits unternommen, um die Zufahrt wurden Lieferverkehr, Krankentransporte sowie Rettungsfahrzeuge sicherzustellen?
3. Sind dem Bezirksamt Beschwerden oder Hinweise von der BSR oder der Feuerwehr zur Problematik der Einfahrt bekannt?
4. Welche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen sieht das Bezirksamt, um die derzeitigen Einschränkungen bei der Befahrbarkeit der Einfahrt zu verbessern?
5. Wurde bereits geprüft, ob Anpassungen an der Bordabsenkung, dem Fahrbahnbelag oder der Neigung der Zufahrt möglich sind und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen der derzeitigen Situation auf die Verkehrssicherheit und die Erreichbarkeit des Seniorenzentrums, insbesondere im Hinblick auf Rettungs- und Krankentransporte?
7. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt und in welchem zeitlichen Rahmen könnten diese umgesetzt werden?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Es handelt sich um eine Gehwegüberfahrt zu einer befestigten Stellfläche auf Privatgelände St. Konrad. Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) sind gravierende Probleme bezüglich der Zufahrt nicht bekannt.
Zu 2.
Es wurden keine Maßnahmen des SGA unternommen, da es sich – laut Caritas – um die Wirtschaftszufahrt/den Anlieferbereich handelt. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit auf Privatgrund ist eine Befahrung nicht mit großen LKW möglich. Der Caritas wurde in diesem Zusammenhang bereits Anfang März 2026 umfassend geantwortet.
Zu 3.
Nein, dem Bezirksamt sind keine Beschwerden oder Hinweise von der BSR oder der Feuerwehr bekannt.
Zu 4. und 5.
Dem SGA liegt derzeitig kein Antrag zur baulichen Veränderung der Gehwegüberfahrt seitens St. Konrad vor. Bei der derzeitigen Nutzung werden diese allerdings auch für nicht notwendig erachtet.
Mit Ablehnungsbescheid der Straßenverkehrsbehörde vom 05.03.2025 erfolgte keine weitere Überprüfung zu baulichen Veränderungen der Gehwegüberfahrt durch den Straßenbaulastträger.
Zu 6.
Der Haupteingang für eine öffentliche Erreichbarkeit befindet sich in der Antoniuskirchstraße. Nach Kenntnisstand des SGA werden dort auch Rettungs- und Krankentransporte abgewickelt.
Zu 7.
Das SGA plant keine weiteren Schritte. Es liegen keine Anträge für bauliche Umgestaltungen der Zuwegungen im öffentlichen Straßenland vor.
