Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit von Vereinen bei der Raumüberlassung (Beschluss Nr.0372/19/18, Drs.Nr.: VIII/0533)/ SchA IX/0241

Unsere Bezirksverordnete Sabine Bock fragt:

Hintergrund: Der Müggelheimer Heimatverein e. V. möchte eine Raumüberlassung mit dem Bezirksamt abschließen und keinen gewerblichen Mietvertrag.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur rechtlichen Regelung für die Raumüberlassung von bezirklichen Liegenschaften an gemeinnützige Vereine im Kulturbereich zur temporären oder dauerhaften Nutzung, ohne dass hierfür die bezirkliche Miete (gewerbliche Miete) erhoben werden muss?
  2. Hält das Bezirksamt am „Musketier“-Modell mit dem Kulturring e. V. fest, um den Trägervereinen von Kulturzentren wie dem Müggelheimer Heimatverein e. V. in der „Alten Schule Müggelheim“ dauerhaft Sicherheit zu bieten und, wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen und, wenn nein, welche Alternativen werden derzeit verfolgt, um Kultureinrichtungen in Gebäuden des Bezirkes weiterhin in freier Trägerschaft belassen zu können?
  3. Was kann für die Gleichstellung und Anerkennung des Müggelheimer Heimatvereins als förderungsfähigem Verein für den Bereich Kultur getan werden?
  4. Warum gibt es für gemeinnützige Vereine im Kulturbereich keine Anerkennung für die „Förderung der Kultur“ durch das Bezirksamt, wie es nach der SPAN für gemeinnützige Sportvereine zur Förderung des Sports möglich ist?

Die Antwort des Bezirksamtes findest Du hier.

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