Missbilligungsantrag gegen Bernd Geschanowski

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung spricht dem Bezirksstadtrat für Gesundheit und Umwelt Bernd Geschanowski eine Missbilligung aus.

Begründung:

Der Bezirksstadtrat Bernd Geschanowski hat wiederholt und in grober Weise gegen den Sinn des §12 (1) Bezirksverwaltungsgesetz verstoßen. Eine Kontrollfunktion der Bezirksverordnetenversammlung gegenüber dem Handeln des Bezirksamtes und dessen Mitglieder kann nur erfolgen, wenn die Mitglieder des Bezirksamtes wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Das ist in folgenden Fällen nicht oder unzureichend geschehen:

  1. Herr Geschanowski behauptete in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien am 2.12.2020, es habe eine datenschutzrechtliche Beratung durch das Rechtsamt im Vorfeld der Sitzung gegeben. Mit dieser Begründung verweigerte er die Aussage zu der Personalangelegenheit Dr. H. In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage VIII/1349 wird allerdings festgehalten, dass es dieses Gespräch nicht gab. Infolgedessen musste der Ausschuss, trotz Pandemie, in Person tagen. Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien hat in der Sitzung vom 13.1. mehrheitlich festgestellt, dass er sich durch die oben genannten Aussagen von Herrn Bezirksstadtrat Geschanowski in die Irre geführt sieht.
  2. In benannter Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien am 2.12.2020 bekundete Herr Geschanowski, ein ergebnisoffenes Disziplinarverfahren anzustreben. In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.1. wiederholte er diese Aussage. Aus der Akteneinsicht wurde deutlich, dass Herr Bezirksstadtrat Geschanowski bereits Anfang November, fast genau einen Monat vor dieser Sitzung, gegenüber der Service Einheit Finanzen ein klares Ziel für den Prozess vorgegeben hat.
  3. Herr Geschanowski behauptete im Ausschuss für Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt am 6.1.2021, er hätte eine Pressemitteilung ganz regulär über die Pressestelle des Bezirksamtes beim Bezirksbürgermeister am Sonntag, den 20.12.2020 verschickt. Dies stimmt nicht. Herr Geschanowski wählte einen eigenen Presseverteiler und verschickte die Pressemitteilung über diesen. Die Pressestelle des Bezirksamtes war lediglich über die CC-Funktion über den Versand informiert. (siehe VIII / 1367, VIII / 1358, VIII 1361) Die Pressemitteilung wurde darüber hinaus am späten Sonntagabend versandt. Die Wahl des Zeitpunktes macht eine Einhaltung der regulären Prozesse unmöglich. Die Wahl des Zeitpunktes ist nur damit erklärbar, dass es intendiert war, diese Prozesse gezielt zu umgehen. Es ist nicht erklärbar, warum Herr Geschanowski nicht bis Montagmorgen, also ca. 7 Stunden hätte warten können, um ein geordnetes Verfahren zu ermöglichen.
  4. Über die Kündigung von Dr. H. wurde die BVV aus der Presse unterrichtet. Dies ist ob der öffentlichen Bedeutung dieser Thematik und im Angesicht von der Sondersitzung des Haushaltsausschusses, eine Missachtung der BVV.
  5. Obwohl die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als sensible Personendaten gelten (s. Punkt b.)), wurde sich über das Arbeitsverhältnis zwischen dem Bezirksamt und Herrn Dr. H. in dieser Presseerklärung ausgelassen. Ganz unabhängig von den Geschehnissen rund um Herrn H. ist dies ein schwerer Bruch der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiter:innen. Das dies oben genannte Pressemitteilung nicht mit dem für Personal zuständigen Stadtrat (VIII / 1361) oder mit dem Rechtsamt abgestimmt (VIII / 1358) wurde, unterstreicht dies. Die zuständige Fachabteilung hätte eine solche Pressemitteilung aus den genannten Gründen auch nie veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung können erhebliche rechtliche Schäden auf das Bezirksamt hinzukommen, da die Kündigung des Herrn H. juristisch verhandelt wird. Eine Pressemitteilung mit dem Ziel des Angriffs auf eine Person bzw. als „Retour“ ist für eine Verwaltung vollkommen unwürdig. Hinzukommt, dass der unter a) genannte Hinweis von Herrn Geschanowski, er könne in einer WebEx zu dienstrechtlichen Angelegenheiten keine Auskunft geben vor dem Hintergrund einer Pressemitteilung obsolet wird. Er unterstreicht, dass es sich bei a) lediglich um Unwillen zur Beteiligung handeln muss.

Darüber hinaus missachtet Herr Geschanowski die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung. Das Krisenmanagement des Bezirksstadtrates war bereits Gegenstand in den Beratungen des eigens gegründeten „Zeitweiliger Ausschuss „Insel im ‚Rotsch-Hafen‘“. Ein zentraler Bestandteil war die Art und Weise, welche Grenzen beim Umgang mit der Presse eines Bezirksamtsmitgliedes bestehen. Herr Geschanowski widerspricht durch sein jetziges Handeln dem im Abschlussbericht des Zeitweiligen Ausschusses Insel im ‚Rotsch-Hafen‘ nahegelegten Verfahren. Im Abschlussbericht (Drs. VIII/0976) wird ein ähnliches Krisenmanagement von Herrn Geschanowski explizit gerügt (Punkt 3.2.1. c)). Mit Missachtung der Hinweise zur Krisenkommunikation drückt Herr Geschanowski geringe Wertschätzung für die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung aus.

Herr Geschanowski hat zum wiederholten Mal Transparenz und Informationsaustausch gegenüber der BVV missachtet. Darüber hinaus hat er wiederholt verpasst, einem Vorgang in seinem Amt die gebotene Priorität gegenüber der BVV einzuräumen.  Dieses Verhalten duldet die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick nicht.

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