SPD-Fraktion Treptow-Köpenick: Peter Groos als BVV-Vorsteher und Oliver Igel als Bezirksbürgermeister im Amt bestätigt!

Berlin, 31.03.2023 – In der gestrigen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick wurden der BVV-Vorsteher Peter Groos sowie Bezirksbürgermeister Oliver Igel (beide SPD) in ihren Ämtern bestätigt. Die Bestätigung durch die neu zusammengesetzte BVV geschah auf eigenen Wunsch der Kandidaten.

Paul Bahlmann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion, begrüßt das Ergebnis für den alten und neuen BVV-Vorsteher: „Peter Groos hat sich das Vertrauen des Hauses während der Pandemie erarbeitet. Er hat sich in diesen schwierigen Krisenjahren unermüdlich und überparteilich für eine funktionierende BVV eingesetzt. Daher freuen wir uns über die Bestätigung von Peter Groos in seinem Amt als Vorsteher der BVV.”

„Seit dem Beginn seiner Amtszeit 2011 hat Oliver Igel viele wichtige Projekte umgesetzt. Personalerhöhung entgegen den Sparvorhaben des Senats, mehr Schulsanierung, mehr bezahlbarer Wohnraum auch durch Wohnungsbaugenossenschaften und Bürgerbeteiligung durch Kiezkassen sind sozialdemokratische Herzensanliegen, welche durch ihn ausgebaut und maßgeblich geprägt wurden. Diese Erfolge sprechen für ihn als Bezirksbürgermeister, so wie es auch die Mehrheit in der BVV sieht.“, unterstreicht die Fraktionsvorsitzende Irina Vogt das Wahlergebnis für Bezirksbürgermeister Oliver Igel.

Hintergrund

Durch die Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 veränderte sich die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick. Im Nachgang der Wahlen und der neuen Zusammensetzung des Bezirksamts war es der Wunsch des BVV-Vorstandes sowie des Bezirksbürgermeisters Oliver Igel, sich von den Bezirksverordneten in ihren Ämtern bestätigen zu lassen.

Jedoch sieht die Geschäftsordnung des Bezirkes dies für den BVV-Vorstand nicht vor. Entsprechend haben die Fraktionen der Kooperation (SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anträge gestellt, welche die Abwahl des BVV-Vorstandes vorsehen. Durch das Scheitern der Abwahlanträge gilt der BVV-Vorstand als im Amt bestätigt.

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