Unsere Anträge im Dezember 2022

Bezirkliche Schwangerschaft- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, eine Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 219 StGB, unter Berücksichtigung der psychosozialen, gesundheitlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebenssituationen der Ratsuchenden, einzurichten. Diese könnte sich sehr gut in die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit integrieren.

Begründung:

Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt bieten Unterstützung in der Schwangerschaft und rund um die Geburt. Sie beraten und begleiten Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt.

Schwangerschaftsberatung ist eine anerkannte Säule der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Jede Frau und jeder Mann hat nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ein Recht auf Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Sexualität und Familienplanung. Die Beratungsstellen leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation von schwangeren Frauen und Müttern, ihren Partnern und Familien, unterstützen die Förderung einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und partnerschaftlichen Sexualität bei Jugendlichen, Frauen und Männern.

Grit Rohde, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion begründet den Antrag: „Jede Schwangerschaft birgt ein Konfliktpotential in sich. Betroffene Frauen und Paare dürfen daher nicht allein gelassen werden. Daher wollen wir mit einer eigenen Stelle im Bezirk eine wohnortnahe Versorgung gewährleisten.“

Radwegeplanung auf dem Sterndamm anregen

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Planung des beidseitigen Radstreifens auf dem Sterndamm zwischen Königsheideweg und Südostalle bzw. Groß-Berliner Damm vorangetrieben werden.

Begründung:

Im Rahmen der Planungen der Weiterführung der Straßenbahnlinie von Treptow-Köpenick hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in einer ersten Konzeptzeichnung nicht nur die Fortführung der Schienen, sondern auch den Bau von Radverkehrsanlagen in Aussicht gestellt.

Die neuen Schienenanlagen sind auf dem Sterndamm darum zunächst für den Bereich südlich des Königsheidesweges vorgesehen. Es braucht aber eine Radverkehrsanlage für den gesamten Sterndamm. Insbesondere nördlich des Sterndammes ist die Gefahrenlage für Radfahrer*innen besonders hoch, da sie sich hier in den neben der Parkzone in den fließenden Verkehr einordnen müssen. Ein durchgehender Radweg ist für die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer am Sterndamm unerlässlich.

Hilke Meyer, Beauftragte für Radverkehr, nimmt Stellung zum Antrag: „Solange Radfahrer:innen sich in den fließenden Verkehr einordnen müssen, birgt dies eine Unfallgefahr für sie. Daher muss die Senatsverwaltung aktiv werden und den Bau einer Radverkehrsanlage zeitgleich mit der Straßenbahnerweiterung vornehmen.“

Bezirkliche Stillambulanz und Stillhotline

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, eine Stillambulanz und Stillhotline im Bezirk einzurichten. Die Stillambulanz soll auch mit Mitteln des Landes unterstützt werden, da sie inklusiv ausgebaut werden soll. Die Stillambulanz bietet stillenden Frauen und anderen stillende Elternteile, mit und ohne Behinderung, eine individuelle Beratung rund ums Stillen und die Stillhotline kann bei Tag und Nacht auf plötzlich auftretende Stillprobleme reagieren und Unterstützung anbieten. Die Stillberatung soll inklusiv sein und auch Babys mit Behinderungen im Blick haben.

Begründung:

Über 90% der Mütter und anderen stillenden Elternteile verlassen die Krankenhäuser voll gestillt, stillen also erfolgreich, und beabsichtigen eine Fortführung. (KiGGS, Welle 2) Im Krankenhaus haben sie eine umfassende Betreuung für das Baby und auch für sich. Erst zu Hause treten dann häufig viele Stillprobleme auf, dass viele stillende Elternteile dazu veranlasst, ungewollt frühzeitig abzustillen. Diese bundesweiten Trends lassen sich von Fachkräften auch für Treptow-Köpenick bestätigen, wo es zwar eine Geburtsklinik, aber noch keine Stillambulanz gibt.

Die Beratungsstelle kann eine optimale, individuelle Beratung und Unterstützung bei Stillproblemen anbieten, die der Lebenssituation und den Ressourcen der Familie angepasst sind und das fachliche und soziale Umfeld für die Problematik der jungen Mütter und anderen stillenden Elternteile sensibilisieren.

Zur lebensnahen Unterstützung ist auch die telefonische Erreichbarkeit einer solchen Beratungsstelle rund um die Uhr notwendig.

Frauen mit Behinderungen könnten z. B. motorische oder physische Einschränkungen beim Stillen von Babys haben. Babys, die selbst eine Behinderung haben, wie z. B. Gaumenspalte oder Einschränkungen des Saugreflexes oder andere Einschränkungen.

Grit Rohde, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion erläutert die Bedeutung des Antrags: „Mit der Stillambulanz und Stillhotline ergänzen wir unsere Beratungsangebote, um die bestmögliche soziale Versorgung für Familien in unserem Bezirk zu etablieren.“

Gefahren an den Kreuzungen des Mauerwegs entschärfen

Das Bezirksamt wird ersucht, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Bezirk Neukölln sowie der zuständigen Senatsverwaltung, Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, die Gefahrensituationen, die im Bereich der Kreuzungen des Mauerwegs mit dem Dammweg bzw. mit der Sonnenallee vor allem, aber nicht nur für den kreuzenden Fahrradverkehr bestehen, zu entschärfen.

Begründung:

Der Mauerweg kreuzt den an dieser Stelle in beiden Richtungen jeweils einspurigen Dammweg über eine Mittelinsel, die bei Dunkelheit immer wieder von den Fahrern der Kfz auf dem Dammweg übersehen und überfahren wird. Dadurch entstehen für die betroffenen Personen in den Kfz, aber auch für den gleichzeitig kreuzenden Fahrradverkehr regelmäßig Gefahrensituationen. Die Hinweisschilder auf eine Gefahrensituation sind der Situation unangemessen.

Die Kreuzung des Mauerwegs über die an dieser Stelle mit den Parkspuren jeweils dreispurige Sonnenallee liegt in einem schlecht einsehbaren Kurvenbereich mit Gefälle über eine durch Vergitterung geschützte enge Mittelinsel. Auch hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Weder durch Beschilderung noch durch auffällige Markierungen wird dieser Situation Rechnung getragen.

Peter Groos begründet den Antrag: „Der Mauerweg zwischen Alt-Treptow und Baumschulenweg ist Teil einer der meist genutzten und beliebtesten Alltags- und Freizeitfahrradstrecken in Berlin. Am Dammweg und an der Sonnenallee sind die Kreuzungen unübersichtlich und nicht ungefährlich und sollten baulich aufgewertet werden.“

Das Kinderschutzsiegel des Landessportbundes für unsere Vereine

Das Bezirksamt wird ersucht, die Sportvereine im Bezirk bei der Umsetzung der Richtlinien des LSB zum Kinderschutzsiegel zu unterstützen und gemeinsam Schulungen mit dem LSB im Bezirk zu organisieren, damit alle betreffenden Sportvereine das Kinderschutzsiegel erreichen und umsetzen können. Aktuell sollen alle betreffenden Sportvereine bis 2024 das Kinderschutzsiegel erwerben.

Begründung:

Das Siegel dürfen nur Verbände und Vereine nutzen, die in ihrer Arbeit vorbildlich und verantwortungsbewusst mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Die Gültigkeit von fünf Jahren garantiert eine enge Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen und die Überprüfbarkeit der Kriterien. Durch die Siegel-Zertifizierung ermöglichen wir Verbänden und Vereinen, ihre Haltung zum Kinderschutz in der Öffentlichkeit zu platzieren und sich sichtbar zu positionieren.“

Die sechs Kriterien, die zur Beantragung des Siegels erforderlich sind:

  • Angaben der/des Kinderschutzbeauftragten
  • Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung und des Ehrenkodexes durch den Verband/Verein
  • Regelmäßige Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse für alle mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Personen
  • Verankerung der Prävention jeglicher seelischer, verbaler, körperlicher und sexualisierter Gewalt in der Verbands-/Vereinssatzung
  • Regelmäßige und verbindliche Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention
  • Umsetzung der Eckpunkte des Landessportbunds Berlin für ein Schutzkonzept.

Sportanlage Wendenschloß

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den jetzigen Nutzern (Sportvereinen) zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, auf der Fläche der ehemaligen Gaststätte ein neues Funktionsgebäude entstehen zu lassen sowie eine Leichtathletikanlage für Kinder und Jugendliche. Die Vereine und der Bezirkssportbund sind beim Neubau mit einzubeziehen.

Begründung

Auf der Fläche des abgebrannten Gebäudes sollen nach dem Plan des Bezirksamtes Fußballplätze entstehen. Diese sind aber bereits ausreichend vorhanden. Eine kleine Leichtathletikanlage ist an dieser Stelle sinnvoller.

Edwin Hoffmann erklärt seine Meinung zum Antrag: „Es muss jede Gelegenheit genutzt werden, die Trainingssituation für Leichtathletinnen und Leichtathleten zu verbessern. Für den Fußballsport ist die Ausstattung des Bezirks vergleichsweise gut.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert